
Cyber Versicherung
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Die Digitalisierung ist nicht nur im Bereich der Energieversorgung in vollem Gange. Sie betrifft jeden Einzelnen von uns. Dabei eröffnet die digitale Transformation große Chancen für mehr Lebensqualität, revolutionäre Geschäftsmodelle und effizienteres Wirtschaften.
Neben den Chancen, welche die Digitalisierung mit sich bringt, eröffnet die Vernetzung und Digitalisierung der Unternehmen auch negativ behaftete Pforten. So kommt durch Cyberattacken von außen ein ganz neues Gefahrenpotential auf Unternehmen zu.
Damit auch Sie sich gegen jegliche Art von Cyber-Crime versichern können haben wir in den letzten Monaten emsig mit der Funk Versicherungsmakler GmbH an einem kostengünstigen Versicherungsschutz gefeilt.
Der Versicherungsvertrag bietet Versicherungsschutz bei einer Verletzung der Informationssicherheit (Verletzung der Vertraulichkeit oder Integrität von Daten sowie Verfügbarkeit von Daten und IT-Systemen), die durch benannte Ereignisse (versicherte Gefahren) verursacht wurde. Über „Cyber-Crime“ hinaus sind im Eigenschadenbereich technische Probleme, Fehlbedienung, Mitarbeitersabotage oder behördliche Verfügungen ebenfalls als versicherte Gefahren definiert.
Nähere Informationen zum Versicherungsangebot erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.

Festlegung "MaKo 2020"; Überblick zum Inhalt und Interessensabfrage für Prozesskostengemeinschaft Rechtsbeschwerden
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Am 20.12.2018 hat die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur (BNetzA) die „Festlegung zur weiteren Anpassung der Vorgaben zur elektronischen Marktkommunikation an die Erfordernisse des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende (Marktkommunikation 2020 – MaKo 2020)“ beschlossen – nachfolgend: MaKo 2020.
Die prozessualen Neuerungen betreffen die gesamte elektronische Marktkommunikation im Stromsektor und werden zum 01.12.2019 scharf gestellt.
Im Markt gibt es zum Teil (erhebliche) Kritik an dieser Festlegung. Diese Kritik macht sich nicht an prozessualen Details fest, sondern wirft ganz grundsätzlich die Frage auf, ob die prozessualen Anpassungen, die mit MaKo 2020 eingeführt werden, notwendig sind. Diese Kritik wird untermauert durch rechtliche Zweifel an der Zulässigkeit dieser Festlegung.
Näheres zu den Rechtschutzmöglichkeiten sowie der Prozesskostengemeinschaft erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

Neuer Standard-Netzkokklungsvertrag der terranets bw GmbH
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Die terranets bw GmbH hat uns einen neuen Standard-Netzkopplungsvertrag (NKV) zukommen lassen.
Im Vergleich zur letzten Fassung (Stand 2017) haben sich keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben. Es handelt sich im Wesentlichen um die Anpassungen neuer bzw. neugefasster Vorschriften insbesondere der KOV.
Der ARGEnergie e.V. empfiehlt den Mitgliedsunternehmen daher, den Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen.
Allerdings gelten weiterhin die in unseren Rundschreiben 50-2013 und 59-2015 formulierten Vorbehalte/Vorgehensempfehlungen.
Sollten Ihnen diese Rundschreiben nicht mehr vorliegen,melden Sie sich einfach in unserer Geschäftsstelle. Wir senden Sie Ihnen gerne zu.

Update Musterlieferverträge Strom und Gas
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Wie in den letzten Jahren bieten wir Ihnen wieder die Möglichkeit, Ihre Musterlieferverträge in den Sparten Strom und Gas auf den neuesten Stand zu bringen.
Insgesamt wurden die Musterlieferverträge seit den zuletzt an Sie übersendeten Verträgen an die aktuellen rechtlichen Neuerungen, aktuelle Urteile, Festlegungen und technische Regelwerke angepasst. Hierzu zählen insbesondere Aktualisierungen zum Datenschutz, die aufgrund der ersten Erfahrungen nach Wirksamwerden der DSGVO gemacht wurden. Zusätzlich wurde auch das Wording an nun vorgeschriebene veränderte Begrifflichkeiten wie bspw. die Marktlokation oder die Offshore-Netzumlage angepasst. Desweiteren wurde auf eine verbesserte Verständlichkeit der Dokumente geachtet.
Mitgliedsunternehmen, die unsere PWC-Musterlieferverträge bereits in den Jahren 2010 bis 2018 erworben haben, bieten wir ein kostenfreies Update der Verträge an. Mitgliedsunternehmen, die sich bisher nicht für den Kauf entschieden haben, können das aktualisierte Vertragspaket in den Sparten Strom und Gas bei uns erwerben.
Nähere Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
- Argumentationspapier gegen die drohende Begrenzung der Verlustenergiemenge durch die LRegB
- Anwendung der Stornierungsfristen bei Veranstaltungen der ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH
- Konzessionsabgabe goldgas
- Grundversorgung schließt Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen ein