
Aktualisierung des Ratgebers zur Verwendung von Veranstaltungsbildern
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Im Jahr 2017 erhielten die Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. von uns einen kleinen Ratgeber zur Verwendung von Veranstaltungsbildern, der insbesondere nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) zu überarbeiten war.
Mit dem Inkrafttreten der DSGVO entbrannte ein Streit unter Juristen, wie in Zukunft das Recht am eigenen Bild gehandhabt werden soll. Die herrschende Meinung geht inzwischen davon aus, dass Art. 85 DSGVO als Öffnungsklausel genutzt werden kann, um dem Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (kurz KUG) als speziellerem Gesetz mit besonderen Erlaubnistatbeständen einen Vorrang gegenüber der DSGVO einzuräumen. Das heißt, der Ratgeber in seiner bisherigen ist nicht völlig wertlos, denn die beschriebenen Ausnahmen des KUG gelten ja noch.
Dennoch haben wir uns entschieden, den Ratgeber durch die Anwaltskanzlei Frösner Stadler bzw. Hr. Rechtsanwalt Rigo Wenning aktualisieren zu lassen.
Sofern Sie Interesse an der aktuellen Version haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

Aktualisierung Angebot der Musterverträge Mieterstrom
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Bereits 2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft. Ziel der Förderung ist es, Mieterinnen und Mieter unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen und weitere Anreize für den Betrieb von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.
Ebenfalls 2017 haben wir unseren Mitgliedsunternehmen im Rahmen der gebündelten Beschaffung über unseren Verband Mieterstromverträge der Kanzlei BBH zu günstigen Konditionen angeboten. Diese Verträge sind inzwischen aktualisiert und Teil des BBH-Vertragspakets Stromlieferverträge. Dabei ist das Vertragsmuster so gestaltet, dass die Mieterstromförderung für PV-Anlagen nach dem EEG beansprucht werden kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben sieht das Muster daher neben der Belieferung mit Strom aus der PV-Anlage auch die Belieferung mit Strom aus dem Netz zu einem einheitlichen Mischpreis vor. Zusätzlich kann BBH einen auf den Mieterstromvertrag abgestimmten Dachflächenpachtvertrag für PV-Anlagen anbieten.
Regulär kostet der Mieterstromvertrag 2.000,- EUR und der Dachflächenpachtvertrag 1.500,- EUR, beide Verträge im Paket 3.000,- EUR.
Für ARGE-Mitglieder gelten jedoch die folgenden Preisvorteile:
Sie erhalten den Mieterstromvertrag für 1.500,- EUR oder beide Verträge im Paket für 2.500,- EUR, wenn mehr als 5 Mitgliedsunternehmen den oder die Verträge bestellen. Ferner können Sie weitere Preisvorteile realisieren, wenn Sie Abonnent der BBH-Stromlieferverträge für SLP-Kunden sind.
Sofern Sie Interesse an daran haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei dem Bestellvorgang weiter.

Haus-und Badeordnung für Bäder
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Mit dem Ende der Sommerferien beginnt die Saison der Hallen- und Freizeitbäder. Zeit für die Badbetreiber die Haus- und Badeordnung zu aktualisieren. Insbesondere vor dem Hintergrund der zu Beginn dieses Jahres stattgefundenen Abmahnwelle ein wichtiger Schritt.
Die Haus- und Badeordnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Badbetreiber und seinem Kunden, dem Bad- oder Saunagast. Sie regelt Pflichten, aber auch Einschränkungen von Kunde und Betreiber. Für den Betreiber ist die Haus- und Badeordnung zudem vor allem eine Grundlage, eventuelle Haftungsansprüche von Kunden oder Dritten abzuwehren.
Wir haben die Haus- und Badeordnung des Schenkenseebads in Schwäbisch Hall erhalten, die Sie nach Rücksprache mit den Stadtwerken Schwäbisch Hall gerne als Vorlage verwenden dürfen. Sie stimmt zum größten Teil mit den Regelungen des Musters der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e.V. überein.
Bitte beachten Sie, dass Sie diese Vorlage in jedem Fall noch auf Ihre Situation vor Ort anpassen und ggf. anschließend juristisch prüfen lassen müssen.
Sofern Sie Interesse an dieser Vorlage haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden. Wir sagen herzlichen Dank an die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH und das Team des Schenkenseebads.

Bilanzierungsumlagen 2019/2020 stehen fest
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Seit Kurzem stehen die Bilanzierungsumlagen für das Gaswirtschaftsjahr 2019/2020 fest. Anders als noch in unserem Newsletter "Prognose der Entwicklung der Bilanzierungsumlagen: BiU Tool der enervis energy advisors GmbH" vermutet, wird es keine Ausschüttungen geben.
Im Marktgebiet von Gaspool beträgt die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen 0,015 EUR/MWh (2018/2019: 0,26 EUR/MWH) und für SLP-Entnahmestellen 0,29 EUR/MWh (2018/2019: 0,73 EUR/MWh).
Im Marktgebiet von Net Connect Germany GmbH & Co. KG beträgt die Bilanzierungsumlage für RLM-Entnahmestellen 0,10 EUR/MWh (2018/2019: 0,60 EUR/MWH) und für SLP-Entnahmestellen 0,10 EUR/MWh (2018/2019: 1,20 EUR/MWh).