
Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. gültig ab 01.01.2020
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Seit 25. Oktober 2019 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2020 gültigen Umlagen veröffentlicht. Gerne fassen wir die Veränderungen nochmals für Sie zusammen. Weitere Informationen zu jeder Umlage finden Sie auch auf der Website der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.
- EEG-Umlage: 6,756 ct/kWh (2019: 6,405 ct/kWh)
- KWKG-Umlage: 0,226 ct/kWh (2019: 0,280 ct/kWh)
- §19 StromNEV-Umlage: 0,358 ct/kWh (2019: 0,305 ct/kWh)
- Offshore-Netzumlage (unverändert): 0,416 ct/kWh (2019: 0,416 ct/kWh)
- abLa-Umlage: 0,007 ct/kWh (2019: 0,005 ct/kWh)
Über alle Veränderungen hinweg kann eine Preisänderung von in Summe netto +0,352 ct/kWh festgestellt werden.
Sofern Sie die die aktualisierte Fassung des Faltblattes zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast), gültig ab 01.01.2020“ des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. benötigen, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

Inhouse-Workshops „Fit für den Aufsichtsrat – Aufgaben, Rechte & Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern bei Energieversorgern “
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im Frühsommer dieses Jahres haben sich nicht nur die Stadt- und Gemeinderäte in Ihren Kommunen neu konstituiert, sondern auch die Aufsichtsratsgremien Ihrer Unternehmen. Insbesondere für die neu gewählten Mandatsträger ist diese neue Aufgabe eine Herausforderung, die es im Sinne einer kooperativen Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung zu meistern gilt. Neben der erforderlichen Beachtung des geltenden rechtlichen Rahmens, können auch mandatsbedingte Rollenkonflikte entstehen. Hier ist es wichtig, dass Ihre Aufsichtsratsmitglieder ihre Rechte und Pflichten gut kennen.
Wir bieten Ihnen daher an, Ihre Aufsichtsratsmitglieder im Rahmen eines Inhouse-Workshops unserer ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH zu schulen. Als Referenten bei diesem doch sensiblen Thema haben wir uns für die BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft entschieden. Die Referenten Herr Radke und Dr. Heß wurden in einem separaten Termin bereits ausführlich von uns gebrieft.
Sofern Sie nähere Informationen zu Themenschwerpunkten sowie freien Termin erhalten möchten, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

Zuteilung der 450 MHz-Frequenz: Musterschreiben an die Politik
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In Kürze steht die Neuvergabe der 450-MHz-Frequenzen durch die Bundesnetzagentur an. Hierbei konkurrieren die Energie- und Wasserversorger auf der einen Seite mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) auf der anderen Seite.
Die Verbände VKU und BDEW haben sich nun in einem offenen Brief vom 15 Oktober 2019 mit einem Appell an führende Beamte aus der Bundespolitik gewandt. Darin werben sie für eine Zuteilung der 450-MHz-Frequenzen an die Energie- und Wasserwirtschaft.
Um die Millionen dezentralen Erzeuger und Speicher sowie neue Stromverbraucher, die durch E-Mobilität und Wärmepumpen entstehen, sinnvoll einzubinden, ist eine aktive Überwachung und Steuerung der Stromnetze unabdingbar. Dazu braucht es eine möglichst kosteneffiziente, intelligente Kommunikationsmöglichkeit, mit der auch die Betreiber kritischer Infrastruktur Daten zum Zustand der Netze sowie über das Erzeugungs- und Verbrauchsverhalten in Echtzeit erhalten. Zusätzlich muss eine Kommunikation im Krisenfall, auch bei regionalem oder überregionalem Netzausfall möglich sein.
Das 450-MHz-Funknetz ist hierfür am besten geeignet.
Wir unterstützen daher die Position unserer Partnerverbände und bitten Sie ebenfalls um Unterstützung. In der Anlage dieses Rundschreibens finden Sie ein Musterschreiben an Herrn Minister Thomas Strobl, dass Sie gerne so weiterverwenden dürfen. Bitte schreiben Sie die Politiker aus Ihren Wahlkreisen sowie Herrn Strobl direkt an. Gemeinsam können wir auch in dieser Sache am Meisten bewegen.

BNetzA legt den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor auf 0,9 % fest; Frist zur Beschwerdeeinlegung läuft
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Kurz vor den Weihnachtsfeiertagen hat die Bundesnetzagentur für die Stromverteilernetzbetreiber die Festlegung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors (GSP) für die 3. Regulierungsperiode Strom in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Damit läuft für die Stromverteilernetzbetreiber die Frist zur Einlegung einer etwaigen Beschwerde gegen diese Festlegung noch bis zum 21.01.2019.
Aufgrund einiger Kritik am Vorgehen der BNetzA bei der Ermittlung des GSP Strom und dessen erheblichen Auswirkungen für betroffene Netzbetreiber sehen wir eine gerichtliche Überprüfung der Festlegung des GSP Strom als notwendig an und erachten somit die Einlegung von Rechtsmitteln als empfehlenswert.
Aufgrund der Vielzahl der bereits bestehenden Prozesskostengemeinschaften (PKG) haben wir uns gegen die Gründung einer eigenen PKG entschieden. Allerdings hat Becker Büttner Held Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. ergänzend zu von ihnen bereits versandten Angeboten die Teilnahme an ihrer PKG zu vergünstigten Bedingungen angeboten.
Selbstverständlich spricht auch nichts gegen die Teilnahme an einer Prozesskostengemeinschaft einer anderen Kanzlei.
Bitte beachten Sie, dass auch die Anwaltskanzleien einen gewissen Vorlauf zur Bearbeitung der Aufnahme eines Unternehmens in Ihre Prozesskostengemeinschaft benötigen. Wenn Sie Beschwerde gegen die Festlegung einlegen wollen, sollten Sie sich bis Mitte nächster Woche für eine Prozesskostengemeinschaft entscheiden.
Nähere Informationen können Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten.