Wie bereits in den vergangenen Jahren fordert die goldgas GmbH (im Folgenden: goldgas) auch in diesem Jahr von vielen Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreis-unterschreitung nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV zurück. Gegenstand der aktuellen Rückforderung sind gezahlte Gaskonzessionsabgaben für das Kalenderjahr 2017. Wir haben die im Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) diesbezüglich mit der rechtlichen Prüfung beauftragt und möchten Ihnen nachfolgend eine rechtliche Einschätzung sowie eine Handlungsempfehlung hierzu geben.
Nähere Informationen erhalten sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..