Anpassung des CO2 Preises
- Details
Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde am 21.12.2022 die „Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030“ oder kurz „Emissionsberichterstattungsverordnung 2030“ (EBeV 2030) beschlossen. Seit Inkrafttreten zum 31.12.2022 regelt die Verordnung die neuen Standardwerte der Emissionsfaktoren zur CO2-Bepreisung von Erd- und Flüssiggas.
Die Anpassung der Standardwerte der Emissionsfaktoren (EBeV 2030 Anlage 2) wirkt sich auch unmittelbar auf die Berechnung des CO2-Preises in Cent/kWh aus.
Zum 01. Januar 2023 sank somit der CO2-Preis gegenüber der Vorperiode geringfügig um 0,002 Cent/kWh von 0,546 Cent/kWh auf 0,544 Cent/kWh.
Festlegung LWF24: Entfall der rückwirkenden Zuordnung
- Details
Ab dem 06.06.2025 ist die BNetzA-Festlegung zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden (LFW24) umzusetzen. Der LFW24 birgt einige fachliche und organisatorische Herausforderungen. Zu den praktischen Auswirkungen der Festlegung gehört unter anderem, dass die rückwirkende Meldung von Ein- oder Auszügen nicht mehr möglich sein wird.
Wir gehen davon aus, dass diese Änderung vor allem für Hausverwaltungen große Auswirkungen hat bzw. dass diese Ihre Prozesse grundlegend umstellen müssen.
E-world energy & water 2023
- Details
Zählerwechsel 2023 - Lieferschwierigkeiten
- Details
Heute wenden wir uns mit einem Anliegen an Sie, das Mitgliedsunternehmen an uns herangetragen haben.
Aktuell bestehen, vor allem in den Sparten Strom und Wärme, erhebliche Lieferschwierigkeiten bei der Beschaffung entsprechender Zähler. Auch wenn die Bestellungen frühzeitig, das heißt bereits im vergangenen Jahr ausgelöst wurden, ist eine Lieferung in der Regel frühestens Anfang Q3/2023 zugesagt. Die Unternehmen fürchten daher, dass der Turnuswechsel 2023 nicht fristgerecht durchgeführt werden kann.