
Anpassung des CO2 Preises
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Im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) wurde am 21.12.2022 die „Verordnung über die Emissionsberichterstattung nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz für die Jahre 2023 bis 2030“ oder kurz „Emissionsberichterstattungsverordnung 2030“ (EBeV 2030) beschlossen. Seit Inkrafttreten zum 31.12.2022 regelt die Verordnung die neuen Standardwerte der Emissionsfaktoren zur CO2-Bepreisung von Erd- und Flüssiggas.
Die Anpassung der Standardwerte der Emissionsfaktoren (EBeV 2030 Anlage 2) wirkt sich auch unmittelbar auf die Berechnung des CO2-Preises in Cent/kWh aus.
Zum 01. Januar 2023 sank somit der CO2-Preis gegenüber der Vorperiode geringfügig um 0,002 Cent/kWh von 0,546 Cent/kWh auf 0,544 Cent/kWh.

E-world energy & water 2023
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Zählerwechsel 2023 - Lieferschwierigkeiten
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Heute wenden wir uns mit einem Anliegen an Sie, das Mitgliedsunternehmen an uns herangetragen haben.
Aktuell bestehen, vor allem in den Sparten Strom und Wärme, erhebliche Lieferschwierigkeiten bei der Beschaffung entsprechender Zähler. Auch wenn die Bestellungen frühzeitig, das heißt bereits im vergangenen Jahr ausgelöst wurden, ist eine Lieferung in der Regel frühestens Anfang Q3/2023 zugesagt. Die Unternehmen fürchten daher, dass der Turnuswechsel 2023 nicht fristgerecht durchgeführt werden kann.

Musterkalkulation Mieterstrommodell
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Mit dem EEG 2017 wurde das so genannte Mieterstrommodell etabliert. Seit der Novelle zum EEG 2021 gewinnt es zunehmend an Bedeutung, da die Rahmenbedingungen nochmals deutlich verbessert wurden.
Ziel im Mieterstrom ist es, Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu setzen und Mietparteien von Solarstrom vom eigenen Hausdach profitieren zu lassen. In diesem Modell wird Strom in einer PV-Anlage auf einem Wohngebäude erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung, an Letztverbrauchende in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht.
- Rechtsschutz gegen die Abschöpfung von Überschusserlösen
- Festlegung Kostenprüfung Strom durch die LRegB BW
- ARGEnergie e.V. im Lobbyregister des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg und Bayern registriert
- Abschluss Auswertungsverfahren der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen