
Reaktion auf Anforderungen BNetzA zur Einreichung des Tätigkeitsabschluss Messwesen
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Mit einem Schreiben vom 17.05.2019 hat die Beschlusskammer 8 der BNetzA bundesweit Stromverteilernetzbetreiber aufgefordert, Tätigkeitsabschlüsse „Verteilernetz Elektrizität“ und „Messwesen“ für das Geschäftsjahr 2018 bis zum 30.06.2019 elektronisch über das Energiedatenportal zu übermitteln.
Gegen die Rechtsauffassung der Behörden, dass ein Tätigkeitsabschluss „Messwesen“ aufgestellt und testiert werden muss, gibt es gute Argumente. Einiges deutet darauf hin, dass eine getrennte Kontenführung zur Umsetzung der buchhalterischen Entflechtung im Bereich „Messwesen“ ausreichend ist.
Wie soll sich Ihr Unternehmen zur Aufforderung der Bundesnetzagentur positionieren, bis zum 30.06.2019 die Tätigkeitsabschlüsse „Verteilnetz Elektrizität“ und „Messwesen“ einzureichen?
Wir haben die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held damit beauftragt für uns eine Handlungsempfehlung sowie zwei Musterschreiben anzufertigen. Sollten Sie keine Tätigkeitsabschlüsse im Messwesen anfertigen können Sie mit den Musterschreiben Ihrer zuständigen Behörde mitteilen, dass Sie einer anderen Rechtsauffassung folgen.
Die Musterschreiben und weitere Informationen erhalten sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA
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Zum Ende der Woche melden wir uns mit einer unguten Nachricht für alle Netzbetreiber, die Sie eventuell bereits der Fachpresse entnommen haben.
Am 09. Juli 2019 hat der BGH seine Entscheidung zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber verkündet. Dabei hat er rechtskräftig und damit abschließend festgestellt, dass die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) fehlerfrei erfolgt ist, so dass diese von allen Strom- und Gastnetzbetreibern für den Zeitraum der dritten Regulierungsbehörde zu beachten ist. Die konkreten Erwägungsgründe, die das Gericht zu dieser Entscheidung veranlasst haben, werden erst nach der Veröffentlichung der Entscheidungsbegründung in den nächsten Wochen bzw. Monaten deutlich werden.
Für Sie als Strom- und Gasnetzbetreiber heißt dies, dass Sie in der dritten Regulierungsperiode definitiv mit niedrigeren Netzentgelten kalkulieren müssen.
Wie alle Branchenvertreter und die beschwerdeführenden Rechtsanwaltskanzleien empfinden wir die Entscheidung des BGH als große Enttäuschung und herben Rückschlag.
Selbstverständlich halten wir Sie über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte der entsprechenden Prozesskostengemeinschaft der Kanzlei BBH, der viele ARGE-Mitgliedsunternehmen angehören, auf dem Laufenden.

Prognose der Entwicklung der Bilanzierungsumlagen: BiU Tool der enervis energy advisors GmbH
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Im Herbst 2018 haben wir – unterstützt von der enervis energy advisors GmbH – zunächst selbst in einem offenen Brief mehr Transparenz und Planbarkeit bei der Festlegung der Bilanzierungsumlage gefordert und uns anschließend einer Arbeitsgruppe des BDEW und VKU angeschlossen. Inzwischen sind die Gespräche aller Transparenzinitiativen mit der BNetzA und den Marktgebietsverantwortlichen festgefahren: Es wird für die kommende Periode keine zusätzlichen Informationen geben.
Eine stimmige Preiskalkulation Ihrer Vertriebe benötigt jedoch zumindest einen Ausblick auf die Umlagen. Hierzu ist eine möglichst genaue Einschätzung der Umlageentwicklung notwendig, die jedoch äußerst schwierig ist. Beim SLP-Umlagekonto der Netconnect Germany (NCG) erscheint eine Ausschüttung wahrscheinlich, sofern der im Mai veröffentlichte positive Saldo weiter ansteigen wird und eine Puffererhöhung ausbleibt. Beim RLM-Umlagekonto der NCG sowie den beiden Umlagekonten von Gaspool liegen die Salden aktuell noch deutlich unter den Liquiditätspuffern. Dies macht auch grobe Abschätzungen über mögliche Anpassungen der Umlagen noch schwierig.
Hier setzt das Szenarien-basierte Prognosetool der enervis energy advisors GmbH an, welches wir Ihnen zum ARGE-Vorzugspreis von 400 EUR/a anbieten können. Dies entspricht einem Rabatt von 20 %. Das so genannte BiU-Tool schafft Transparenz, indem es historische Daten und Erwartungen an die Zukunft kombiniert und hieraus die ganze Bandbreite der möglichen Umlageentwicklung ableiten kann. Darüber hinaus sind Sie in der Lage eigene Szenarien zu entwickeln und so die Wechselwirkung einzelner Faktoren besser einschätzen zu können. Weitere Informationen zum Tool entnehmen Sie bitte der Anlage. Die Bestellung erfolgt direkt über enervis mit dem Kennwort „ARGEnergie e.V.“.

Moderne und intelligente Messeinrichtungen – Fragen- und Antwortkatalog für Kunden
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Seit September 2016 gilt das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ – kurz GDEW. Teil des GDEW ist das Messstellenbetriebsgesetz, das die Grundlage für den Einbau moderner Messeinrichtungen und intelligenter Messsysteme bildet.
Die Umsetzung des Zählertausches ist bei vielen Mitgliedsunternehmen aktuell im Gange. Vor diesem Hintergrund und auf Wunsch eines unserer Mitgliedsunternehmen haben wir einen Fragen- und Antwortenkatalog erstellt, den Sie gerne für Ihre Öffentlichkeitsarbeit verwenden dürfen.
Sofern Sie Interesse an dem Fragen- und Antwortenkatalog haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.