
Unterlagen ARGE-Meeting „Auskunftspflichten nach § 4 Presserecht und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen“
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Am 26. September 2019 fand in Heidenheim das ARGE-Meeting "Auskunftspflichten nach § 4 Presserecht und Wahrung von Geschäftsgeheimnissen" statt.
Sollte es Ihnen nicht möglich gewesen sein, an diesem Tag dabei zu sein, das Thema ist aber dennoch für Sie von Bedeutung, so können Sie die Unterlagen des Meetings kostenfrei über unsere Geschäftsstelle erhalten. Schreiben Sie einfach eine kurze Mail an

Leitfaden für Versorger zur Umsetzung der Ausweisungspflicht gemäß § 4 Abs. 7 StromStV unter Berücksichtigung weiterer stromsteuerrechtlicher Nachweispflichten
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Auf Anfrage eines unserer Mitgliedsunternehmen, hat die Kanzlei BBH für uns einen Leitfaden erstellt, der Versorgern eine erste Hilfestellung bei der Umsetzung der seit dem 01.01.2018 geltenden Ausweisungspflichten gemäß § 4 Abs. 7 StromStV bieten soll.
Nach § 4 Abs. 7 StromStV sind alle Begünstigungen des § 9 StromStG (potenziell) auszuweisen. Umsetzungsschwierigkeiten treten aber erfahrungsgemäß vor allem im Zusammenhang mit der Stromsteuerbefreiung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3b StromStG auf.
Der Leitfaden konzentriert sich daher auf diese Begünstigung, zumal sie für nahezu alle Stadtwerke von wesentlicher wirtschaftlicher Bedeutung ist. Im Zentrum steht hierbei die Zuordnung von begünstigten Strommengen an bestimmte Kundengruppen. Die dabei bestehenden Spielräume zeigt der Leitfaden auf. Zudem geht er auf die zusätzlich zu beachtenden Nachweispflichten ein. Insbesondere auf das Kriterium der Zeigleichheit nach § 11 a StromStV sowie das neu zu schaffende Datenfeld „steuerliche Bewertung“ für steuerliche Auszeichnung.
Sofern Sie Interesse an diesem Leitfaden haben, schreiben Sie einfach eine kurze Mail an

ARGEnergie e.V. ist Kooperationspartner im Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg
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Mit über 815.000 Unternehmen und rund 3 Millionen Erwerbstätigen ist die Immobilien- und Wohnungswirtschaft nicht nur einer der größten Wirtschaftszweige Deutschlands, sondern mit einer Zunahme an Beschäftigung und Wertschöpfung auch eines der dynamischsten Wachstumsfelder. Damit hat sie erhebliche Bedeutung auch für unsere Branche.
Mit passgenauen Lösungen zur Strom- und Gasversorgung, Beratung in allen Energiefragen rund um die Immobilie sowie zur Umsetzung der Energiewende vor Ort sind unsere Mitgliedsunternehmen seit vielen Jahren Partner der Wohnungswirtschaft. Immer mehr Stadtwerke und Energieversorger planen, finanzieren und bauen aber auch Immobilien und eröffnen sich dadurch neue spannende Geschäftsfelder.
Wir haben uns daher entschieden mit einem der führenden Branchenverbände, dem Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungseigentümer Baden-Württemberg (kurz BFW) eine Kooperation einzugehen.
Der BFW vertritt die Interessen von Bauträgern, Projektentwicklern, Vermietern und Verwaltern, die in Baden-Württemberg ansässig sind. Im bundesweit aktiven BFW sind etwa 1.600 Mitgliedsunternehmen organisiert - er ist damit ein echtes Schwergewicht. Die im BFW organisierten Unternehmen schaffen derzeit schon rund 50 % des Wohnungsneubaus in Deutschland. Bei Gewerbeimmobilien liegt der Anteil bei ca. 30 % mit steigender Tendenz.
Als Kooperationspartner präsentieren wir uns ab sofort auf der Website des BFW, erhalten die regelmäßigen Mitgliederinformationen und dürfen an Veranstaltungen teilnehmen.
Haben Sie Interesse an einer dieser Leistungen? Dann kommen Sie einfach auf unsere Geschäftsstelle zu. Wir werden aus organisatorischen Gründen einen extra Verteiler hierzu einrichten.

Unternehmensstrafrecht ante portas – Erhöhte Wachsamkeit für Unternehmen durch neuen Referentenentwurf angeraten
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Nach immer wieder schwelenden Diskussionen über die Erforderlichkeit von Sanktionen für Unternehmen, getrieben insbesondere durch das Land Nordrhein-Westfalen im Zuge der VW-Abgasaffäre, hat das Bundesjustizministerium nun im August 2019 einen ersten Referentenentwurf zur Einführung eines Unternehmensstrafrechts vorgestellt.
Mit dem nun vorliegenden Entwurf des „Verbandssanktionengesetzes“ (VerSanG) soll der Vereinbarung des aktuellen Koalitionsvertrags Rechnung getragen werde, wonach sich die amtierende Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode der Einführung eines Regelwerks zur Bestrafung von Unternehmen/Verbänden verschrieben hat.
Der Entwurf enthält gerade aus praktischer Sicht erstmalig im deutschen strafrechtlichen Kontext einige sehr einschneidende Sanktionsmöglichkeiten für Unternehmen.
Nähere Informationen erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle. Hierzu schreiben Sie einfach eine E-Mail an
- Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. gültig ab 01.01.2020
- Inhouse-Workshops „Fit für den Aufsichtsrat – Aufgaben, Rechte & Pflichten von Aufsichtsratsmitgliedern bei Energieversorgern “
- Zuteilung der 450 MHz-Frequenz: Musterschreiben an die Politik
- BNetzA legt den generellen sektoralen Produktivitätsfaktor auf 0,9 % fest; Frist zur Beschwerdeeinlegung läuft