Mit der Änderung der StromGVV zum 22. März 2019 umfasst die Grundversorgung auch den Messstellenbetrieb mit intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungen. Damit verbunden sind einige konkrete Rechtsfolgen und Handlungspflichten für Grundversorger. Wir haben die Anwaltskanzlei Rechtsanwälte Gersemann & Kollegen, Freiburg, diesbezüglich mit der rechtlichen Prüfung sowie der Erstellung einer Handlungsempfehlung beauftragt.
Die Handlungsempfehlung erhalten sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..