
Besuch von Herrn Minister Franz Untersteller, Minister für Umwelt, Klima & Energiewirtschaft in Heidenheim
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Im Rahmen des Bundestagswahlkampfs 2017 erhielten wir in dieser Woche, am Montag, den 11.09.2017, die Chance, Herrn Minister Franz Untersteller zu einem energiewirtschaftlichen Gespräch bei uns in Heidenheim zu begrüßen.
Dabei konnten wir ihm nicht nur unseren ARGEnergie e.V. vorstellen, sondern auch Kritikpunkte an der Erneuerbare Energien-Politik mit ihm diskutieren. Dabei unterstützte Herr Untersteller insbesondere unsere Forderung zur Nachbesserung am Ausschreibungsmechanismus bei der Windenergie und prognostizierte eine Neuauflage des EEG für die Zeit nach der Bundestagswahl.
Es war ein insgesamt sehr gelungener Termin, der unseren Verband im politischen Stuttgart weiter bekannt machen dürfte.

Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG: ARGE-Stellungnahme
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Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.
Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.
Bei Fragen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.
Im August haben wir Sie mit unserem Rundschreiben 87-2017 über die Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden zur Entflechtung nach dem MsbG informiert.
Kernaussage der Auslegungsgrundsätze ist, dass auch der grundzuständige Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen zum Netzbetrieb gehöre und aus diesem Grund auch vollständig den Entflechtungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (§§ 6 ff. EnWG) unterliege.
Die zweite Kernaussage der Regulierungsbehörden hat ggf. größere Auswirkungen: Danach soll die Ausprägung der Rolle des dritten (wettbewerblichen) Messstellenbetreibers nicht in derselben juristischen Person möglich sein, in der auch der Netzbetreiber bzw. grundzuständige Messstellenbetreiber (gMSB) angesiedelt ist.
Wie angekündigt, haben wir uns Ende der vergangenen Woche mit einer ARGE-Stellungnahmen an die BNetzA und die Landesregulierungsbehörde gewandt.

Datenveröffentlichung - Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Gas
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Anfang September hat sich die BNetzA per Mail an die Gasversorgungsunternehmen bezüglich der Datenveröffentlichung zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor Gas gewandt.
Die geplante Datenveröffentlichung betrifft die Daten, welche zur Ermittlung des generellen Produktivitätsfaktors erhoben wurden. Ziel ist, dass die Netzbetreiber und Verbände die Möglichkeit bekommen, die Entscheidung der Beschlusskammer zum generellen sektoralen Produktivitätsfaktor nachvollziehen zu können.
Im Hinblick auf die für die Berechnung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors nach dem Törnquist-Mengenindex erhobenen Daten beabsichtigt die Beschlusskammer lediglich aggregierte Werte auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen. Ein Rückschluss auf die Einzelwerte eines Unternehmens ist somit vor diesem Hintergrund nicht möglich.
Für die meisten Mitglieder des ARGEnergie e.V. ist die angekündigte Datenveröffentlichung damit als unkritisch zu betrachten, da Unternehmen die sich im vereinfachten Verfahren befinden nicht am Effizienzvergleich teilnehmen. Somit werden auch keine unternehmensindividuellen Daten der Unternehmen, die im vereinfachten Verfahren sind, veröffentlicht.
Zusätzlich kündigte die BNetzA jedoch an, die Daten zu veröffentlichen, welche im Rahmen des Effizienzvergleichs verwendet wurden. Die Veröffentlichung dieser Daten betrifft die Unternehmen, die nicht im vereinfachten Verfahren sind. Hier ist ein Widerspruch gegen die Veröffentlichung der Daten mit der folgenden Argumentation des VKU an die

Bericht aus dem Ausschuss Netzwirtschaft des VKU am 21. September 2017 in Berlin
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Am 21. September 2017 nahm Herr Brünner als Vertreter des ARGEnergie e.V. an der 32. Sitzung des VKU-Ausschusses Netzwirtschaft in Berlin teil.
Folgende Themen wurden bei der Sitzung bearbeitet:
1. Gutachten "Neue Qualität der Zusammenarbeit von Netzbetreibern im dezentralen Energiesystem"
2. Eichrechtliche Schwierigkeiten mit der Abrechnung von Ladestrom
3. Problemfelder bei der Umsetzung des MsbG
4. Effizienzvergleich Netze
5. Festlegung genereller sektoraler Produktivitätsfaktor für die 3. Regulierungsbehörde
Bei Interesse an einer Zusammenfassung dieser Themen können Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.