Am 13. Februar 2017 ist die Förderrichtlinie für die Ladeinfrastruktur in Kraft getreten. Nachdem bereits im ersten Förderaufruf vom 1. März bis zum 28. April 2017 mehr als 1.300 Anträge gestellt wurden, startete am 14. September 2017 der zweite Förderaufruf.
Anders als beim ersten Förderaufruf werden die Zuschläge dieses Mal nicht nach dem Windhund-Prinzip verteilt, sondern nach dem Wirtschaftlichkeitsverfahren. Anträge zur Förderung der Ladeinfrastruktur können noch bis zum 30. Oktober 2017 auf dem Förderportal des Bundes (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) eingereicht werden.