
Neuer Standard-Netzkopplungsvertrag der terranets bw GmbH
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Die KoV hat sich zum 1. Januar 2017 und zum 1. April 2017 geändert wodurch sich auch geringfügige Änderungen am Standard-Netzkopplungsvertrag der terranets bw GmbH ergeben haben.
Die Änderungen sind im wesentlichen keine inhaltlichen Änderungen, vielmehr hat die terranets bw GmbH nur den Verweis auf die KoV und den Stand des Netzkopplungsvertrages aktualisiert.
Im Namen aller Mitgliedsunternehmen bedanken wir uns sehr herzlich bei Herrn Bernhard Zipp, Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe, für die Prüfung der vorliegenden Dokumente.
Der ARGEnergie e.V. empfiehlt den Mitgliedsunternehmen daher, den Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen.
Allerdings gelten weiterhin die in unseren Rundschreiben 50-2013 und 59-2015 formulierten Vorbehalte/Vorgehensempfehlungen. Sollten Ihnen diese Rundschreiben nicht mehr vorliegen, melden Sie sich einfach in unserer Geschäftsstelle. Wir senden Sie Ihnen gerne zu.

Regelung der Vertragsstrafen der terranets bw GmbH
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Am 30. September 2017 hat die terranets bw GmbH ihr vorläufiges Preisblatt veröffentlicht. Im neuen Preisblatt wird auch die neue Vertragsstrafe genannt.
Die Vertragsstrafe wird im vorläufigen Preisblatt 2018 der terranets bw wie folgt definiert.
Die im Zeitraum vom 01.01.2018, 06:00 Uhr bis 01.04.2018, 06:00 Uhr sowie vom 01.10.2018, 06:00 Uhr bis 01.01.2019, 6:00 Uhr durch den nachgelagerten Netzbetreiber nach § 18 Ziff. 7 der KoV IX zu zahlende Vertragsstrafe für Kapazitätsüberschreitungen beträgt das Doppelte des Jahreskapazitätsentgeltes für die maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an diesem Tag.
Diese neue Regelung zur Vertragsstrafe stellt eine erhebliche Erhöhung der bisherigen Vertragsstrafe dar. Vormals betrug die Vertragsstrafe im gesamten Zeitraum des Gasjahres das Vierfache des Tageskapazitätsentgelts für maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an dem jeweiligen Tag.
Näheres Erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Neuer "Vertrag über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes"
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Durch die Einführung des sog. DigiNetzGwurden die §§ 77a ff. des Telekommunikationsgesetzes (TKG) neu gefasst. Dies führt dazu, dass der bisher bei der BNetzA geführte sog. Infrastrukturatlas um weitere Informationen ergänzt wurde (insbesondere um passive Netzinfrastrukturen bzw. Glasfaserkabel).
Die BNetzA kann gemäß der gesetzlichen Regelungen Infrastrukturinhaber per Verwaltungsakt zur Lieferung der für den Infrastrukturatlas erforderlichen Daten verpflichten. Wie bisher, ist auch zukünftig, der Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages möglich.
Im Rahmen der Novellierung des TKG hat die BNetzA nunmehr auch neue Festlegungen hinsichtlich der Datenlieferung vorgenommen. Aufgrund dieser neuen Festlegungen bietet die BNetzA den Vertragspartnern angepasste öffentlich-rechtliche Verträge an. Gemäß Ziff. 5.1 des neuen „Vertrags über die Teilnahme am Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes“ wird der bestehende Altvertrag mit Abschluss des Neuvertrages einvernehmlich aufgehoben.
Im Hinblick auf KRITIS sieht sowohl der Vertrag (Ziff. 2.1), als auch das Gesetz (§ 77a Abs. 4 Nr. 3 TKG) die Möglichkeit vor, zu beantragen, dass von einer Aufnahme dieser Infrastrukturen in den Infrastrukturatlas abgesehen wird.
Näheres Erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Cyber-Bedrohung: Wie sehen Sie dieses Thema?
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Die Digitalisierung ist nicht nur im Bereich der Energieversorgung in vollem Gange. Sie betrifft jeden einzelnen von uns. Dabei eröffnet die digitale Transformation große Chancen für mehr Lebensqualität, revolutionäre Geschäftsmodelle und effizienteres Wirtschaften.
Neben den Chancen, die die Digitalisierung mit sich bringt, eröffnet die Vernetzung und Digitalisierung der Unternehmen auch negativ behaftete Pforten. So kommt durch Cyberattacken von außen ein ganz neues Gefahrenpotential auf Unternehmen zu.
Wie gehen Sie in Ihrem Unternehmen mit der neuen Cyber-Bedrohung um? Haben Sie Interesse an einem gebündelten Angebot zur Versicherung gegen Cyberattacken oder einem Workshop zur Thematik?
Ihre Antwort können Sie uns ganz einfach per Mail an die info@argenergie mitteilen. Vielen Dank!