
Auswirkungen des KWKG 2017 auf den Betrieb der Straßenbeleuchtung
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Die Übertragungsnetzbetreiber haben aktuelle „Hinweise zum Prüfungsvermerk und zur Jahresabrechnung bezüglich der KWKG-Zuschlagungen, Letzverbrauchsmengen und entgangenen Erlöse nach §19 Abs. 2 StromNEV für das Jahr 2017“ erteilt.
Dabei wurde die Definition, laut der Übertragungsnetzbetreiber, mit §2 Nr. 1KWKG dahingehend geändert, dass Verbrauchsstellen zur Straßenbeleuchtung wieder als einzelne Abnahmestellen abzurechnen sind. Dies hätte hohe Abgaben- und Steuerlasten für die Betreiber der Straßenbeleuchtungsanlagen zur Folge. Bisher sind wir der Auffassung gefolgt, dass wie im beiliegendem BGH-Entscheid gefordert, die Abnahmestellen zusammengefasst abzurechnen sind.
Eine rechtliche Einordnung des Themas erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Fragen- und Antwortenkatalog zum Messstellenbetriebsgesetz und zur Elektromobilität
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Mit unserem Rundschreiben 17-2018 haben wir Sie darum gebeten, uns Ihre aktuellen Fragen zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes und im Bereich der Elektromobilität zu stellen. Inzwischen wurden die Fragen von unserem Experten beantwortet und wir freuen uns, Ihnen unsere FAQ-Kataloge zu beiden Themen vorstellen zu können.
Sollten Sie weiterhin Fragen zu beiden Themen haben können Sie diese gerne weiterhin an uns stellen. Wir nehmen Sie gerne im Nachgang auf.
Ihr Interesse an den FAQ-Katalogen können Sie ganz einfach per Mail an

Genereller sektoraler Produktivitätsfaktor Strom: Begleitschreiben an die BNetzA
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Mit dem Beschluss vom 31.01.2018 der Beschlusskammer 4 der BNetzA wurden alle Betreiber einer Elektrizitätsversorgung zur Abgabe der Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die dritte Regulierungsbehörde in der Anreizregulierung verpflichtet. Die BNetzA hat nun einige Netzbetreiber mit umfangreichen Plausibilisierungsfragen angeschrieben. Die Frist zur Beantwortung ist meistens nur sehr kurz gehalten.
In jedem Fall sollten Sie im Hinblick auf zukünftige Beschwerdeverfahren allgemeine Vorbehalte erheben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Gerichte spätere Einwendungen gegen den festgelegten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor zurückweisen.
Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie ein Musterschreiben in dem auf die allgemeinen Inkonsistenzen der Datenerhebung hingewiesen und rechtswahrend ein allgemeiner Vorbehalt gegen die Verwertbarkeit der Datensätze erhoben wird. Eine Frist zum Versand des Begleitschreibens läuft grundsätzlich nicht. Es ist jedoch ratsam, das Begleitschreiben möglichst zeitnah an die BNetzA zu versenden.

Anpassung und Ergänzung Vertragswerk EEG/KWKG
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Durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) vom 17.12.2018 und das Ausbaubeschleunigungsgesetz (EnLABeschlG) vom 13.05.2019 wurden das EEG und das KWKG novelliert.
Vor diesem Hintergrund haben wir unser Vertragswerk EEG/KWKG – bestehend aus den Dokumenten EEG-Einspeisemeldung, KWKG-Einspeisemeldung und KWKG-Direktvermarktungsvertrag – von der Kanzlei Rödl & Partner prüfen lassen. Im Ergebnis ergeben sich aus den Novellierungen lediglich redaktionelle Änderungen für die genannten Vertragsdokumente. Dennoch wurden alle drei Dokumente aktualisiert und durch zwischenzeitlich von verschiedenen Mitgliedsunternehmen aus der Anwendungspraxis entstandene Vorschläge ergänzt. Die Aktualisierungen stellen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung, sofern Sie die Verträge und Formulare in den vergangenen Jahren bereits erworben haben.
Ergänzt wird das bestehende Vertragspaket durch einen neuen Vertrag, den Mustervertrag „Vertrag über die Direktvermarktung von Strom aus kleinen Solaranlagen“ (PV-Direktvermarktungsvertrag). Der Markt der Direktvermarktung hat sich zuletzt von den planbaren (Biomasse-, Biogas-, Geothermie-, und Wasserkraftanlagen) zu den volatilen EEG-Erzeugungsanlagen (Wind- und Solaranlagen) und von den großen EEG-Anlagen hin zu den kleinen EEG-Anlagen entwickelt. Insofern ist das Marktsegment der kleinen PV-Anlagen einer der letzten Marktbereiche, die noch weitestgehend unerschlossen sind und damit erhebliches Wachstumspotential bieten. An diesem Punkt setzt unser Angebot an.
Bei näherem Interesse steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
- Aktuelle Entwicklungen bei den individuellen Netzentgelten nach §19 Abs. 3 Strom NEV in der Niederspannung
- Erfolg der gemeinsamen Prozesskostengemeinschaft Eigenkapitalzinssätze
- Fragen-und Antwortenkatalog zum Messstellenbetriebsgesetz und zur Elektromobilität
- Erhöhung der finalen Netzentgelte für das Jahr 2018 durch die terranets bw GmbH