
Mitgliederversammlung ARGEnergie e.V. in Merklingen
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Der ARGEnergie e.V. ist ein Berufsverband von 122 Mitgliedsunternehmen mit Sitz und Geschäftsstelle in Heidenheim an der Brenz. Er zählt zu den größten energiewirtschaftlichen Kooperationen in Deutschland und ist weiter auf Expansionskurs. Durch eine Neuordnung seiner Mitgliedsbeitragsstruktur ist der Weg frei für die Ausweitung des ARGE-Netzwerks in ganz Deutschland.
Am 11. Januar 1973 gründeten 26 Stadtwerke aus dem Versorgungsgebiet der Energie-Versorgung Schwaben AG eine Arbeitsgemeinschaft kommunaler Versorgungsbetriebe – den Vorgängerverband des heutigen ARGEnergie e.V.. Seit dieser Zeit hat sich in der Energiewirtschaft Vieles verändert. Mit der Liberalisierung des Strom- und Gasmarktes kamen neue Aufgaben auf die Stadtwerke zu, die durch die Zusammenarbeit von Unternehmen mit gleichgelagertem Interessensschwerpunkt effektiver gelöst werden können.
Mit den Herausforderungen für die Stadtwerke ist auch der ARGEnergie e.V. gewachsen. 122 Mitgliedsunternehmen vereint der Berufsverband seit seiner Mitgliederversammlung am 24. März 2017. Damit zählt der ARGEnergie e.V. heute zu den größten Kooperationen kommunaler und privatwirtschaftlicher Energieversorgungsunternehmen in Deutschland.
Der ARGEnergie e.V. fördert den Erfahrungsaustausch zwischen seinen Mitgliedsunternehmen. Er gibt Hilfestellung, erarbeitet Vorschläge zu aktuellen Fragen und Aufgaben der Energiewirtschaft und bietet mittels externer Beratungsunternehmen eine kollektive Beratung in Fragen der Energiewirtschaft an. Im Juli 2009 gründete der ARGEnergie e.V. außerdem die ARGEnergie – VeranstaltungsGmbH, die Workshops zu aktuellen Themen der Energie- sowie Wasserversorgung veranstaltet und Dienstleistungen bündelt.
Der Verband profitiert in seinem Netzwerk vom Erfahrungsaustausch zwischen den Kolleginnen und Kollegen - auch über die Bundesländergrenzen hinweg. Mit einer Neuordnung seiner Mitgliedsbeitragsstruktur hat der Verband den Weg frei gemacht für die Ausweitung des Netzwerkes in alle deutschen Bundesländer.
„Wichtig ist es uns aber auch, den Kontakt zu den langjährigen Mitgliedern zu halten“, sagt ARGE-Obmann Dieter Brünner. So wurden in der Mitgliederversammlung am 15. März 2017 zwei Herren zu Ehrenmitgliedern ernannt, die in diesem Jahr in den verdienten Ruhestand gehen: Herr Jürgen Meeh, Geschäftsführer Stadtwerke Mühlacker und Herr Rainer Pahl, Geschäftsführer Stadtwerke Baden-Baden.

Betriebsvereinbarung mobile Endgeräte: Gestaltungsraster
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Handy, Smartphone, Blackberry und Tablet – Mobile Endgeräte sind aus dem betrieblichen Alltag nicht mehr wegzudenken.
Es wird daher immer wichtiger, die Nutzung von betrieblichen Geräten im Rahmen einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung zu regeln. Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie ein Gestaltungsraster der Hans-Böckler-Stiftung für die Erarbeitung einer solchen Vereinbarung, das Sie auf Ihre individuellen betrieblichen Belange anpassen können.
Außerdem lassen wir aktuell ein Musterdokument für so genannte Social Media Guidelines (SMG) erstellen, mit denen Sie Ihren Mitarbeitern Empfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien an die Hand geben können.

Auswirkungen MsbG auf buchhalterische Entflechtung
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Am 29. August 2016 ist im Rahmen der Verabschiedung des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende auch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) in Kraft getreten.
Inzwischen hat die Bundesnetzagentur auch ein entsprechendes Beantragungsformular auf ihrer Website veröffentlicht. Dort werden allerdings ausdifferenzierte Informationen zu den Zählpunkten in Ihrem Netz abgefragt, für deren Abgabe keine gesetzliche Verpflichtung besteht. Wir empfehlen Ihnen daher weiter unser formloses Musterschreiben (RS 82-2016) zu verwenden. Sollte Ihnen dieses Schreiben nicht mehr vorliegen, erhalten Sie es selbstverständlich jederzeit über unsere Geschäftsstelle.
Mit dem MsbG verbunden sind auch neue Entflechtungsanforderungen für den Messstellenbetrieb. Ein Netzbetreiber, der gleichzeitig die Aufgabe des grundzuständigen Messstellenbetriebs für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme wahrnimmt, soll verpflichtet werden, die Unabhängigkeit des grundzuständigen Messstellenbetriebs über die buchhalterische Entflechtung sicherzustellen. Wie weit die neuen Entflechtungsanforderungen tatsächlich gehen, bleibt unklar. Die BNetzA fordert einen gesonderten Tätigkeitsabschluss für die Tätigkeit „ Messwesen“. Der IDW, Institut für Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., ist hier anderer Meinung. Die Stellungnahme des IDW an die BNetzA können Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten.

Rückforderung von Gaskonzessionsabgaben
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Die goldgas GmbH hat mit Musterschreiben vom 27.03.2017 bundesweit von einer Vielzahl von Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung gem. § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV für das Jahr 2015 zurückgefordert. Wir haben wie bereits in den vergangenen Jahren die Anwaltskanzlei Becker Büttner Held mit der rechtlichen Prüfung des Tatbestands beauftragt.
Bei Bedarf erhalten Sie die rechtliche Einschätzung und die Handlungsempfehlung bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. . Hierzu können Sie sich gerne an uns wenden. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.