
Umfrage zum Thema Datenschutz; AK Datenschutz des ARGE DV e.V.
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Die Uhr tickt. Ab 25.05.2018 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von allen Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, anzuwenden. Für die Umsetzung in Ihrem Unternehmen haben wir Ihnen bereits wichtige Musterdokumente zur Verfügung gestellt.
Energieversorgungsunternehmen müssen mit sehr vielen personenbezogenen Daten umgehen. Bei Verstößen gegen die DSGVO drohen empfindliche Bußgelder. Deshalb möchte unser Schwesterverband, der ARGE DV e.V., auch künftig dieses Thema begleiten und plant einen Arbeitskreis "Datenschutz" einzurichten.
Dort soll etwa 2-mal im Jahr über aktuelle Entwicklungen und Schwerpunktthemen informiert werden. Wissenstransfer kann betrieben, Checklisten entwickelt und praxisnahe, bezahlbare Lösungen können gefunden werden. Außerdem ist es ein guter Rahmen für Datenschutz-beauftrage, die sich mit anderen Mitgliedsunternehmen und Fachleuten vernetzen möchten.
Um zu eruieren, in wie weit Interesse an einem solchen Arbeitskreis besteht, bitten wir Sie an einer Umfrage des ARGE DV e.V. teil zu nehmen.
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Plug-In-PV Anlagen; Aufnahme in die ergänzenden Bedingungen
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Seit der Markteinführung von Kleinst-Solarsystemen, auch als „Balkon-PV“ oder „Plug-In-PV“ bekannt, hat es einigen Streit zwischen den Verkäufern solcher Anlagen und verschiedenen Netzbetreibern gegeben.
Aus diesem Grund hat der VDE bereits 2017 damit begonnen, die DIN-Norm für den „Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen, einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz“ zu überarbeiten (DIN VDE V 0100-551-1). Diese Norm ist nun im Mai 2018 als sog. Vornorm erschienen. Darin werden Erzeugungsanlagen mit einer speziellen Steckvorrichtung gem. VDE 0628-1 unter bestimmten Bedingungen zugelassen.
Parallel wird derzeit die VDE AR 4105 erarbeitet, die voraussichtlich ab Herbst den Anschluss dieser Erzeugungsanlagen mit spezieller Steckvorrichtung bis zu einer Leistung < 600VA ohne Anmeldung zulassen wird.
Damit auch Sie sich gegen die Risiken, die durch den Betrieb von Plug-In PV-Anlagen und deren Installation durch Laien entstehen können, absichern und einen Überblick über die Anzahl der installierten Anlagen behalten, empfehlen wir, dass Sie Ihre ergänzenden Bedingungen zum Anschluss und Betrieb von Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz ergänzen.
Einen Mustertext sowie weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Cash-Back-Aktion bei der ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH
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Das Jahr 2017 war das erfolgreichste Jahr unserer ARGEnergie-VeranstaltungsGmbh seit ihrer Gründung 2009. Und 2018 geht es gut weiter. In diesem Jahr konnten wir bereits fast 20 Workshoptage an unseren Standorten in Calw, Heidenheim, Rothenburg o.d.T., Sindelfingen und Villingen-Schwenningen anbieten. Alle waren gut besucht.
Ihre Treue zu unserer VeranstaltungsGmbH möchten wir gerne belohnen und haben – rückwirkend mit Start ab 01.01.2018 – folgende Cash-Back Aktion initiiert:
Nehmen 25 Teilnehmer Ihres Unternehmens oder Ihres Konzerns pro Jahr an den verschiedenen Workshops unserer ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH teil, erhalten Sie im Frühjahr 2019 einmalig 1.000 EUR (netto) als Gutschrift erstattet. Diese Summe entspricht dann ca. 10 % der im Abrechnungsjahr 2018 bezahlten Teilnahmegebühren.
Nehmen 50 Teilnehmer Ihres Unternehmens oder Ihres Konzerns pro Jahr an den verschiedenen Workshops unserer ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH teil, erhalten Sie im Frühjahr 2019 einmalig 3.000 EUR (netto) als Gutschrift erstattet. Diese Summe entspricht dann ca. 16 % der im Abrechnungsjahr 2018 bezahlten Teilnahmegebühren.
Bitte beachten Sie, dass diese beiden Rabattstufen nicht kombiniert werden können.
Gerne informieren wir Sie mit einem Erinnerungsservice nach den Sommerferien im September 2018 zum aktuellen Anmeldestand Ihres Unternehmens. Alle Informationen hierzu erhalten Sie natürlich jederzeit auch direkt in unserer Geschäftsstelle.

Umfrage Bereitschaftdienst
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Bereits Ende 2017 haben wir eine Umfrage zur Organisation des Bereitschaftsdienstes in Ihren Unternehmen gestartet. Die Auswertung der Umfrageergebnisse erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Zum Hintergrund der Umfrage:
Die gesetzlichen Aufgaben zur Bereitstellung eines Bereitschaftsdienstes werden immer strenger. Durch die gestiegenen Anforderungen hat sich der Bereitschaftsdienst für Unternehmen der Energie- und Wasserversorgung zu einem personellen sowie wirtschaftlichen Spannungsfeld entwickelt. Der Bereitschaftsdienst muss so organisiert sein, dass die Voraussetzungen geschaffen sind, die Annahme von entsprechenden Störungsmeldungen jederzeit zu gewährleisten und somit unverzüglich Gegenmaßnahmen einzuleiten. In verschiedenen Regelwerken werden hierzu Reaktionszeiten und Maßnahmen verbindlich niedergeschrieben, die es zu erfüllen gilt. Zu den Aufgaben des Bereitschaftsdienstes gehört, jederzeit auf Störungen und Hinweise zu Unregelmäßigkeiten in der Versorgung unverzüglich zu reagieren, um Gefahren zu beseitigen und Schäden zu begrenzen. Ist es dem Unternehmen nicht möglich, selbst das komplette oder einen Teil des komplexen Spektrums abzudecken, ist die Beauftragung eines Dienstleisters eine Möglichkeit, die Pflichten zu erfüllen. Viele unserer Mitgliedsunternehmen stehen momentan genau vor dieser Entscheidung.