Mit dem Beschluss vom 31.01.2018 der Beschlusskammer 4 der BNetzA wurden alle Betreiber einer Elektrizitätsversorgung zur Abgabe der Daten zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors für die dritte Regulierungsbehörde in der Anreizregulierung verpflichtet. Die BNetzA hat nun einige Netzbetreiber mit umfangreichen Plausibilisierungsfragen angeschrieben. Die Frist zur Beantwortung ist meistens nur sehr kurz gehalten.
In jedem Fall sollten Sie im Hinblick auf zukünftige Beschwerdeverfahren allgemeine Vorbehalte erheben. Andernfalls besteht das Risiko, dass Gerichte spätere Einwendungen gegen den festgelegten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor zurückweisen.
Bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. erhalten Sie ein Musterschreiben in dem auf die allgemeinen Inkonsistenzen der Datenerhebung hingewiesen und rechtswahrend ein allgemeiner Vorbehalt gegen die Verwertbarkeit der Datensätze erhoben wird. Eine Frist zum Versand des Begleitschreibens läuft grundsätzlich nicht. Es ist jedoch ratsam, das Begleitschreiben möglichst zeitnah an die BNetzA zu versenden.