Durch das Energiesammelgesetz (EnSaG) vom 17.12.2018 und das Ausbaubeschleunigungsgesetz (EnLABeschlG) vom 13.05.2019 wurden das EEG und das KWKG novelliert.
Vor diesem Hintergrund haben wir unser Vertragswerk EEG/KWKG – bestehend aus den Dokumenten EEG-Einspeisemeldung, KWKG-Einspeisemeldung und KWKG-Direktvermarktungsvertrag – von der Kanzlei Rödl & Partner prüfen lassen. Im Ergebnis ergeben sich aus den Novellierungen lediglich redaktionelle Änderungen für die genannten Vertragsdokumente. Dennoch wurden alle drei Dokumente aktualisiert und durch zwischenzeitlich von verschiedenen Mitgliedsunternehmen aus der Anwendungspraxis entstandene Vorschläge ergänzt. Die Aktualisierungen stellen wir Ihnen gerne wieder zur Verfügung, sofern Sie die Verträge und Formulare in den vergangenen Jahren bereits erworben haben.
Ergänzt wird das bestehende Vertragspaket durch einen neuen Vertrag, den Mustervertrag „Vertrag über die Direktvermarktung von Strom aus kleinen Solaranlagen“ (PV-Direktvermarktungsvertrag). Der Markt der Direktvermarktung hat sich zuletzt von den planbaren (Biomasse-, Biogas-, Geothermie-, und Wasserkraftanlagen) zu den volatilen EEG-Erzeugungsanlagen (Wind- und Solaranlagen) und von den großen EEG-Anlagen hin zu den kleinen EEG-Anlagen entwickelt. Insofern ist das Marktsegment der kleinen PV-Anlagen einer der letzten Marktbereiche, die noch weitestgehend unerschlossen sind und damit erhebliches Wachstumspotential bieten. An diesem Punkt setzt unser Angebot an.
Bei näherem Interesse steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.