
Rückforderung von Gaskonzessionsabgaben durch die goldgas GmbH
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Die goldgas GmbH (im Folgenden goldgas) hat mit Musterschreiben vom 26.03.2018 bundesweit von einer Vielzahl von Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung gem. § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV für das Jahr 2016 zurückgefordert. Wir haben die im Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) diesbezüglich mit der rechtlichen Prüfung beauftragt und möchten Ihnen eine rechtliche Einschätzung sowie eine Handlungsempfehlung hierzu geben. Zu vergleichbaren Konstellationen der Vorjahre verweisen wir auf unsere Rundschreiben aus den letzten Jahren.
Die rechtliche Einschätzung sowie die Handlungsempfehlung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.

Abwicklung Kommunalrabatt
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Konzessionsverträge werden in der Energiewirtschaft seit Jahrzehnten abgeschlossen, um den Versorgungsunternehmen die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Energieversorgungsleitungen zu ermöglichen. Als Gegenleistung für die Zurverfügungstellung der Wege erhält die Gemeinde vom Konzessionsvertragspartner die Konzessionsabgabe. Die Zulässigkeit und die Höhe der zu erhebenden Konzessionsabgaben sind in der Konzessionsabgabenverordnung (KAV) geregelt. Grundsätzlich ist die Leistung der Kommune mit dem Erhalt der Konzessionsabgabe abgegolten und weitere Leistungen dürfen der Kommune grundsätzlich nicht gewährt werden. Eine Ausnahme hiervon bildet unter anderem der Kommunalrabatt (Gemeinderabatt).
Mit Schreiben vom 24.05.2017 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Gemeinderabatts als zusätzliches Entgelt abschließend geäußert. Wir haben Sie in unserem Rundschreiben 75-2017 hierüber ausführlich informiert.
Nun hat sich ein Mitgliedsunternehmen mit der Frage an uns gewandt, ob nach den neuen Regelungen zwingend der Netzbetreiber oder – wie bisher auch – der Lieferant für die Abwicklung des Kommunalrabatts zuständig sein kann. Diese Frage haben wir juristisch prüfen lassen.
Die rechtliche Einschätzung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.

Update Musterlieferverträge Strom und Gas aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung
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Zum 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung (kurz DSGVO) in Kraft. Wir haben Sie bereits ausführlich über die neuen Regelungen informiert und Ihnen verschiedene Musterdokumente zur Verfügung gestellt, die Sie weiterhin kostenfrei über unsere Geschäftsstelle beziehen können.
Die DSGVO hat auch Auswirkungen auf die Musterlieferverträge in den Sparten Strom und Gas, die wir Ihnen seit einigen Jahren anbieten (letztes Update im Januar 2018). Die Verträge wurden inzwischen von PWC angepasst und sind über unsere Geschäftsstelle erhältlich.
Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.

Abfrage Erdgastankstellen
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Um den CO2-Ausstoß im Verkehrsbereich zu senken, wird neben dem Fahren mit elektrischem Strom auch das Tanken von Erdgas in Form von Compressed Natural Gas (CNG) seid 2002 steuerlich begünstigt. So wurden in Deutschland bis heute rund 900 Erdgastankstellen in Betrieb genommen.
Ein Großteil dieser Tankstellen ist kurz nach der Jahrtausendwende errichtet worden und hat mit einer fast 20-jährigen Laufzeit durchaus bereits ein gewisses Alter erreicht. Für die Erdgastankstellenbetreiber stellt sich nun die Frage, ob die Anlagen mit einer Modernisierung weiterbetrieben werden können oder ob die Tankstelle durch eine neue ersetzt werden muss. Eventuell überlegen einige Betreiber auch den Ausstieg aus dem Geschäftsfeld Erdgastankstelle.
Da es absehbar ist, dass in naher Zukunft einige Erdgastankstellenbetreiber unter unseren Mitgliedsunternehmen genau vor dieser Entscheidung stehen, bitten wir Sie, an unserer Umfrage teilzunehmen. Die Ergebnisse werden wir dann zusammenführen, mit dem Ziel, durch gebündelte Modernisierung oder Neubeschaffung der Anlagen ggf. positive Kosteneffekte zu erzielen.
Näheres erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..