Die terranets bw GmbH hat uns einen neuen Standard-Netzkopplungsvertrag (NKV) zukommen lassen.
Im Vergleich zur letzten Fassung (Stand 2017) haben sich keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben. Es handelt sich im Wesentlichen um die Anpassungen neuer bzw. neugefasster Vorschriften insbesondere der KOV.
Der ARGEnergie e.V. empfiehlt den Mitgliedsunternehmen daher, den Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen.
Allerdings gelten weiterhin die in unseren Rundschreiben 50-2013 und 59-2015 formulierten Vorbehalte/Vorgehensempfehlungen.
Sollten Ihnen diese Rundschreiben nicht mehr vorliegen,melden Sie sich einfach in unserer Geschäftsstelle. Wir senden Sie Ihnen gerne zu.