BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Seit 25. Oktober 2019 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2020 gültigen Umlagen veröffentlicht. Gerne fassen wir die Veränderungen nochmals für Sie zusammen. Weitere Informationen zu jeder Umlage finden Sie auch auf der Website der Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

 - EEG-Umlage: 6,756 ct/kWh (2019: 6,405 ct/kWh)

 -  KWKG-Umlage: 0,226 ct/kWh (2019: 0,280 ct/kWh)

  - §19 StromNEV-Umlage: 0,358 ct/kWh (2019: 0,305 ct/kWh)

 - Offshore-Netzumlage (unverändert): 0,416 ct/kWh (2019: 0,416 ct/kWh)

  - abLa-Umlage: 0,007 ct/kWh (2019: 0,005 ct/kWh)

 Über alle Veränderungen hinweg kann eine Preisänderung von in Summe netto +0,352 ct/kWh festgestellt werden.

Sofern Sie die die aktualisierte Fassung des Faltblattes zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast), gültig ab 01.01.2020“ des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. benötigen, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden.