Regelung der Vertragsstrafen der terranets bw GmbH

Am 30. September 2017 hat die terranets bw GmbH ihr vorläufiges Preisblatt veröffentlicht. Im neuen Preisblatt wird auch die neue Vertragsstrafe genannt.

Die Vertragsstrafe wird im vorläufigen Preisblatt 2018 der terranets bw wie folgt definiert.

Die im Zeitraum vom 01.01.2018, 06:00 Uhr bis 01.04.2018, 06:00 Uhr sowie vom 01.10.2018, 06:00 Uhr bis 01.01.2019, 6:00 Uhr durch den nachgelagerten Netzbetreiber nach § 18 Ziff. 7 der KoV IX zu zahlende Vertragsstrafe für Kapazitätsüberschreitungen beträgt das Doppelte des Jahreskapazitätsentgeltes für die maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an diesem Tag.

Diese neue Regelung zur Vertragsstrafe stellt eine erhebliche Erhöhung der bisherigen Vertragsstrafe dar. Vormals betrug die Vertragsstrafe im gesamten Zeitraum des Gasjahres das Vierfache des Tageskapazitätsentgelts für maximale stündliche Kapazitätsüberschreitung an dem jeweiligen Tag.

Näheres Erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..