
Automatische Frequenzentlastung
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Bereits im letzten Jahr haben wir Ihnen mit dem Rundschreiben 63-2016 die Antworten der Netze BW auf Ihre Fragen zum Thema „Automatische Frequenzentlastung – Konzept der Netze BW“ zukommen lassen.
Trotzdem blieben auch nach der Beantwortung der Fragen durch die Netze BW noch einige Punkte ungeklärt. Aus diesem Grund hat sich eines unserer Mitgliedsunternehmen dazu entschieden, die Thematik von der Anwaltskanzlei Gersemann & Kollegen nochmals näher betrachten und einordnen zu lassen.
Diese Ausarbeitung wurde uns zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

Musterformular zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes
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Im Frühjahr haben wir sie bereits angekündigt, jetzt sind sie da: die Musterformulare zur Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG).
Am 02. September 2016 ist das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende in Kraft getreten. Das in diesem Zuge in Kraft getretene MsbG formuliert umfangreiche Vorgaben zum Einsatz von Messtechnik in der digitalisierten Energiewirtschaft und zur Marktkommunikation der verschiedenen Akteure. Unternehmen sehen sich hierdurch vor zahlreiche neue Vertragskonstellationen und Veröffentlichungspflichten gestellt, deren Umsetzung zum größten Teil zeitnah zu erfolgen hat.
Wir bieten Ihnen hierzu verschiedene Vertragspakete zu günstigen Konditionen an, die wir aufgrund des ARGE-Bündelungseffektes realisieren konnten. Die Verträge wurden von der pwc Legal AG erstellt. Informationen zu dem Umfang der Dokumente sowie zu den jeweils relevanten Zeitpunkten finden Sie im beiliegenden Dokument.
Näheres zum Erwerb der Musterformulare zur Umsetzung des MsbG erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Angebot Musterverträge Mieterstrom
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Am 29. Juni 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Dieses Gesetz soll es zunächst Mietern und Wohnungseigentümern ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.
Es eröffnet sich hierdurch jedoch auch ein neues Geschäftsfeld für Stadtwerke. Vermieter kommen als Lieferant von Mieterstrom nicht in Frage, da die für sie bestehenden steuerlichen Hindernisse nicht beseitigt wurden. Vielmehr benötigen sie in der Regel Partner, die mit dem Metier der Stromerzeugung, -lieferung und der Abrechnung vertraut sind. Bei richtiger Herangehensweise können Mieterstromprojekte für alle Beteiligten profitabel sein. Der im Gebäude erzeugte Strom ist frei von Netzentgelten, netzgebundenen Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Lediglich EEG-Umlage und Umsatzsteuer fallen an.
Zentrales Werkzeug hierfür sind funktionierende Mieterstromverträge, die wir Ihnen im Rahmen einer gebündelten Beschaffung mit gestaffelten Preisen anbieten möchten.
Näheres zum Erwerb der Musterverträge Mieterstrom erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

ARGEnergie e.V. vernetzt sich weiter: Mitgliedschaft im VfeW
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In der letzten Woche hat sich unser ARGE-Netzwerk um einen wichtigen, strategischen Partner erweitert: Der VfEW hat in seiner Präsidiumssitzung vom 05. April 2017 die Aufnahme unseres Verbandes in die Landesgruppenorganisation des BDEW beschlossen.
Damit können wir die Interessen der kommunalen Stadtwerke und der kleinen, regionalen Energieversorgungsunternehmen auch im wichtigsten Branchenverband der Energiewirtschaft platzieren und eine Brücke zwischen VKU und VfeW schlagen. Im VKU sind wir als ARGEnergie e.V. bereits seit einigen Jahren aktiv.
Die zentralen Anliegen, die uns aktuell am Herzen liegen, betreffen unter anderem die Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes und die weitere Entwicklung im Bereich Pooling. Gerne können Sie uns auch Ihre Themen nennen, die wir anschließend in die Verbandsgremien des VfeW oder VKU und damit in die politische Meinungsbildung einspielen.