Die KoV hat sich zum 1. Januar 2017 und zum 1. April 2017 geändert wodurch sich auch geringfügige Änderungen am Standard-Netzkopplungsvertrag der terranets bw GmbH ergeben haben.
Die Änderungen sind im wesentlichen keine inhaltlichen Änderungen, vielmehr hat die terranets bw GmbH nur den Verweis auf die KoV und den Stand des Netzkopplungsvertrages aktualisiert.
Im Namen aller Mitgliedsunternehmen bedanken wir uns sehr herzlich bei Herrn Bernhard Zipp, Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe, für die Prüfung der vorliegenden Dokumente.
Der ARGEnergie e.V. empfiehlt den Mitgliedsunternehmen daher, den Vertrag in der vorliegenden Form abzuschließen.
Allerdings gelten weiterhin die in unseren Rundschreiben 50-2013 und 59-2015 formulierten Vorbehalte/Vorgehensempfehlungen. Sollten Ihnen diese Rundschreiben nicht mehr vorliegen, melden Sie sich einfach in unserer Geschäftsstelle. Wir senden Sie Ihnen gerne zu.