
Musterlieferverträge RLM (Strom/Gas)
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Wie 2014, haben wir auch in diesem Jahr die Kanzlei Becker Büttner Held Rechtsanwälte (BBH) angefragt, unseren Mitgliedsunternehmen ein Angebot zum Bezug der BBH-Musterlieferverträge für Strom und Gas für leistungsgemessene Gewerbekunden zu unterbreiten. In den vergangen zwei Jahren gab es viele neue sprachliche und regulatorische Vorgaben sowie neue Gerichtsurteile, die eine Anpassung von Verträgen notwendig erscheinen lassen.
Näheres zu Erwerb der Musterverträge erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Vorbehaltsschreiben Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW
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Schon im Jahr 2015 hat der ARGEnergie e.V. das Team „Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW“ gebildet. Hintergrund war, dass die Netze BW einen neuen Netzanschlussvertrag Strom zum Einsatz gebracht haben, welcher für die Verwendung einer Vertragsherstellung zwischen der Netze BW und einem nachgelagerten Verteilnetzbetreiber eingesetzt werden sollte. Aufgrund einiger Punkte und Formulierungen war der Netzanschlussvertrag Strom der Netze BW für Verteilnetzbetreiber jedoch nicht akzeptabel.
Durch mehrere Verhandlungsgespräche sowie einem Vor-Ort-Termin bei der Netze BW konnte unser Team einige kritische Punkte aus dem damaligen Netzanschlussvertrag Strom entfernen oder so abändern lassen, dass sie für Verteilnetzbetreiber grundsätzlich annehmbar sind.
Nach einer umgehenden Prüfung des Netzanschlussvertrags durch die Teilnehmer des Teams sowie der uns in dieser Angelegenheit vertretenden Anwaltskanzlei Rödl & Partner, in Person der Rechtsanwältin Heike Viole, sind wir zu dem Entschluss gekommen, dass auch dieser Vertrag nur unter Vorbehalt einiger Punkte unterschrieben werden sollte, da nicht alle kritischen Punkte zum Vorteil der Verteilnetzbetreiber verhandelt werden konnten.
Näheres zum Netzanschlussvertrag Strom mit der Netze BW und dem Vorbehaltsschreiben erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..

Stellungnahme zur Einleitung eines Festlegungsverfahrens zur "Datenerhebung Strom"
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Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB) hat im Mai 2017 ein Festlegungsverfahren zur „Datenerhebung Kostenprüfung (Strom)“ für die dritte Regulierungsperiode nach § 6 Abs. 1 ARegV eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Behörde unter dem Aktenzeichen 4-4455.7/53 geführt.
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 09.06.2017 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB versandt.
Außerdem haben wir unsere Stellungnahme dem VKU, Landesgruppe Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt.
Die beabsichtigte Festlegungsentscheidung sowie die Stellungnahme erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

Neues Vorbehaltsschreiben Netze BW
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wie in unserem Rundschreiben 51-2017 berichtet, haben wir die Netze BW darüber in Kenntnis gesetzt, dass wir unseren Mitgliedsunternehmen eine Vertragsunterzeichnung des Netzanschlussvertrags Strom nur bei zeitgleichem Versand eines Vorbehaltsschreibens empfehlen. Daraufhin hat sich die Netze BW mit einem aktualisierten Vertrag sowie einigen Anmerkungen hierzu bei uns gemeldet.
Nach Rücksprache mit der uns beratenden Rechtsanwältin Frau Viole von Rödl & Partner erhalten Sie daher in der Anlage dieses Rundschreibens eine überarbeitete Version des Vorbehaltsschreibens sowie den aktualisierten Netzanschlussvertrag und die Anmerkungen der Netze BW.
Selbstverständlich haben wir die Netze BW wiederum über diese Vorgehensweise unterrichtet.
Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .