BGH bestätigt Eigenkapitalzinssätze der BNetzA

Bereits 2017 trat das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom in Kraft. Ziel der Förderung ist es, Mieterinnen und Mieter unmittelbar an der Energiewende zu beteiligen und weitere Anreize für den Betrieb von Solaranlagen auf Wohngebäuden zu schaffen.

Ebenfalls 2017 haben wir unseren Mitgliedsunternehmen im Rahmen der gebündelten Beschaffung über unseren Verband Mieterstromverträge der Kanzlei BBH zu günstigen Konditionen angeboten. Diese Verträge sind inzwischen aktualisiert und Teil des BBH-Vertragspakets Stromlieferverträge. Dabei ist das Vertragsmuster so gestaltet, dass die Mieterstromförderung für PV-Anlagen nach dem EEG beansprucht werden kann. Nach den gesetzlichen Vorgaben sieht das Muster daher neben der Belieferung mit Strom aus der PV-Anlage auch die Belieferung mit Strom aus dem Netz zu einem einheitlichen Mischpreis vor. Zusätzlich kann BBH einen auf den Mieterstromvertrag abgestimmten Dachflächenpachtvertrag für PV-Anlagen anbieten.

Regulär kostet der Mieterstromvertrag 2.000,- EUR und der Dachflächenpachtvertrag 1.500,- EUR, beide Verträge im Paket 3.000,- EUR.

Für ARGE-Mitglieder gelten jedoch die folgenden Preisvorteile:

Sie erhalten den Mieterstromvertrag für 1.500,- EUR oder beide Verträge im Paket für 2.500,- EUR, wenn mehr als 5 Mitgliedsunternehmen den oder die Verträge bestellen. Ferner können Sie weitere Preisvorteile realisieren, wenn Sie Abonnent der BBH-Stromlieferverträge für SLP-Kunden sind.

Sofern Sie Interesse an daran haben, dürfen Sie sich gerne an die Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. wenden. Wir helfen Ihnen gerne bei dem Bestellvorgang weiter.