
Pooling Bestätigungserklärung Netze BW
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Wir haben Sie bereits mehrfach über den Erfolg unserer Prozesskostengemeinschaft Pooling informiert, die wir mit der Entscheidung der Netze BW, das Urteil des OLG Düsseldorf zu akzeptieren, abgeschlossen haben.
Aus dem Kreis der Mitgliedsunternehmen der PKG Pooling erreichte uns nun eine Bestätigungserklärung der Netze BW, die eventuell auch Ihr Unternehmen erhalten könnte.
Wir haben das Dokument von BBH juristisch prüfen lassen und können Ihnen die folgende Handlungsempfehlung weitergeben.
Sie erhalten die Handlungsempfehlungen sowie ein Musterantwortschreiben bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

Umsatzsteuerliche Behandlung des Gemeinderabatts
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Mit Schreiben vom 24.05.2017 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Gemeinderabatts als zusätzliches Entgelt abschließend geäußert.
Überraschend hat sich das BMF jetzt, entgegen jahrzehntelanger Praxis, entschieden, eine Klarstellung für die Bewertung des Gemeinderabatts als tauschähnlichen Umsatz zu veröffentlichen. Für die ursprünglich in Aussicht gestellte Nichtbeanstandungsregelung für die Vergangenheit, sieht das BMF keinen Raum mehr. Die Rechtsauffassung des BMF ist jedoch nicht unumstritten. Ob ein finanzgerichtliches (Muster-) Verfahren angestrengt wird, bleibt abzuwarten.
Näheres sowie eine Handlungsempfehlung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

ARGE-Stellungnahme im Anhörungsverfahren nach § 67 EnWG und Festlegung Datenerhebung Strom
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Anfang Juli 2017 kündigte die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gegenüber Ihren nachgelagerten Netzbetreibern schriftlich den Widerruf von Festlegungen abgesenkter Netzentgelte für abschaltbare Gasnetzanschlussverträge an und ermöglichte die Eingabe einer entsprechenden Stellungnahme bis 14. Juli 2017.
Im Auftrag und auf Wunsch einiger Mitgliedsunternehmen haben wir das Recht zur Stellungnahme wahrgenommen und diese fristgerecht eingereicht.
Etwa im gleichen Zeitraum ging Ihren Unternehmen die Festlegung zur Datenerhebung Kostenprüfung Strom zu. Auch in diesem Anhörungsprozess hatten wir eine Stellungnahme über unseren Verband eingereicht.
Zwar bleibt die Regulierungsbehörde in vielen Punkten bei ihrem Festlegungsentwurf. In zwei wesentlichen Punkten konnten nun allerdings Verbesserungen erzielt werden. Die „Umkehr der Beweislast“ für alle angefallenen Kosten bzw. die Tatsache, dass diese betriebsnotwendig und effizient sind, ist ebenso entfallen wie die Nachweispflicht der Angemessenheit der Preise bei von nicht-verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen. Ein schöner (Teil-) Erfolg für unsere ARGE.
Die Stellungnahme erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .

NEMoG: Auswirkungen auf Verteilnetzbetreiber
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Am 30. Juni 2017 hat der Bundestag das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG) beschlossen. Wir haben die Auswirkungen des Gesetzes auf Verteilnetzbetreiber von der enwima AG prüfen lassen. Das ausführliche Gutachten erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Im Ergebnis zeigt sich für das Netzgebiet der Transnetz BW eine zusätzliche Kostenbelastung bei den Umlagen für nicht privilegierte Letztverbraucher. Die Stromkosten für Letztverbraucher werden durch das NEMoG bundesweit ansteigen. Profitieren werden dagegen alle Netzkunden, die in höheren Spannungsebenen angeschlossen sind. Die Netzentgelte für große Industriekunden sinken.
Wie im Frühjahr diesen Jahres angekündigt, stehen wir auch in Kontakt mit der Netze BW GmbH und haben diese um eine neue Prognose der zu erwartenden Netzkosten in den Folgejahren gebeten. Dabei haben wir auch auf die Ergebnisse des enwima-Gutachtens hingewiesen, das davon ausgeht, dass die Netzentgelte für alle vier Übertragungsnetzgebiete in Summe nicht steigen, sondern vielmehr langfristig auf dem aktuellen Niveau von Amprion und TransnetzBW verbleiben.
Selbstverständlich halten wir Sie über die weitere Entwicklung in dieser Thematik auf dem Laufenden.