
KWKG 2016 erhält beihilferechtliche Genehmigung
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Am 24. Oktober 2016 hat die Europäische Kommission die beihilferechtliche Genehmigung für die Novelle des KWKG 2016 erteilt. Damit endet die seit Inkrafttreten des Gesetzes bestehende Unsicherheit und bereits gestellte Zulassungsanträge können zeitnah beschieden werden.
Voraussetzung für die beihilferechtliche Genehmigung durch die Kommission war die Einführung eines wettbewerblichen Ausschreibungsverfahrens, mit dem die Höhe der Zuschlagszahlung für KWK-Anlagen von 1 MW bis 50 MW ab dem Jahr 2017 geregelt werden soll. Diese Regelung ist die wesentlichste Änderung des KWK 2016, die sich aus dem „Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung“ ergibt.

Update Musterlieferverträge Strom und Gas
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Wie in den letzten Jahren bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, ihre Musterlieferverträge in den Sparten Strom und Gas auf den neuesten Stand zu bringen. Das Update der Musterlieferverträge passt diese an gesetzliche bzw. verordnungsrechtliche Neuerungen, die unter anderem durch die Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes und die neue Verbraucherschutzvorschriften im AGB-Recht bedingt sind, an. Die aktuelle Rechtsprechung wurde bei der Erstellung des Updates ebenfalls berücksichtigt.
Mitgliedsunternehmen, die unsere PWC-Musterlieferverträge bereits in den Jahren 2010 bis 2015 erworben haben, bieten wir ein kostenfreies Update der Verträge an.

Musterdokumente Konzessionsbewerbung
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Zwischen Dezember 2016 und März 2017 fand unsere kostenfreie Workshopreihe zur gezielten Vorbereitung auf anstehende Konzessionsbewerbungsverfahren statt – drei durchweg positive Veranstaltungen, zu denen wir die Teilnehmer in Heidenheim und Sindelfingen begrüßen konnten. Wir bedanken uns bei allen für die konstruktive Teamarbeit und die interessanten Impulse.
Auf Anregung der Teammitglieder hat Rödl & Partner ein Musterdokument „Netzbewirtschaftungskonzept“ sowie ein Musterdokument „Konzessionsvertrag“ entworfen. Ergänzt werden diese Dokumente von einer Checkliste zur bestmöglichsten Vorbereitung auf anstehende Verfahren.
Nähere Informationen sowie die Musterdokumente erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. . Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Social Media Guidelines
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Mit unserem Rundschreiben 29-2017 haben wir Ihnen bereits ein Gestaltungsraster zur Erstellung einer Betriebsvereinbarung mit Regelungen zur Nutzung mobiler Endgeräte im betrieblichen Alltag zur Verfügung gestellt.
Ergänzend hierzu erhalten Sie nun, wie versprochen, unsere ausführlichen Social Media Guidelines (SMG), mit denen Sie Ihren Mitarbeitern Empfehlungen für den Umgang mit sozialen Medien an die Hand geben können. Sie erhalten die Dateien im bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..
Die SMG stehen als Textbausteine zur Verfügung, sodass Sie individuell entscheiden können, welche Informationen für Sie relevant sind und diese anschließend in einer Geschäftsanweisung oder Richtlinie passend für Ihr Unternehmen zusammenstellen können.