Am 29. Juni 2017 hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung von Mieterstrom verabschiedet. Dieses Gesetz soll es zunächst Mietern und Wohnungseigentümern ermöglichen, aktiv an der Energiewende teilzunehmen.
Es eröffnet sich hierdurch jedoch auch ein neues Geschäftsfeld für Stadtwerke. Vermieter kommen als Lieferant von Mieterstrom nicht in Frage, da die für sie bestehenden steuerlichen Hindernisse nicht beseitigt wurden. Vielmehr benötigen sie in der Regel Partner, die mit dem Metier der Stromerzeugung, -lieferung und der Abrechnung vertraut sind. Bei richtiger Herangehensweise können Mieterstromprojekte für alle Beteiligten profitabel sein. Der im Gebäude erzeugte Strom ist frei von Netzentgelten, netzgebundenen Umlagen, Stromsteuer und Konzessionsabgaben. Lediglich EEG-Umlage und Umsatzsteuer fallen an.
Zentrales Werkzeug hierfür sind funktionierende Mieterstromverträge, die wir Ihnen im Rahmen einer gebündelten Beschaffung mit gestaffelten Preisen anbieten möchten.
Näheres zum Erwerb der Musterverträge Mieterstrom erfahren Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..