
Einführung eines Energiemanagementsystems (EnMS)
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Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen in naher Zukunft deutlich zu verringern. Neben dem Ausbau der erneuerbaren Energien sollen Energieeinsparmaßnahmen der Erreichung dieses Ziels dienen.
Ein systematisches Energiemanagement ist ein geeignetes Instrument, mit dem die Energieeffizienz in Unternehmen kontinuierlich verbessert werden kann. Aufgrund der erzielbaren Kostenentlastungen durch den geringeren Energieverbrauch stärkt es nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, sondern senkt zusätzlich noch den Ausstoß an Treibhausgasen.
Um ein systematisches Energiemanagement zu implementieren, bedarf es einem genauen Überblick über die verschiedenen Energieströme im Unternehmen. Diese Daten können durch die Einführung eines EnMS erhoben werden.
Als regionaler Energieversorger können Sie die oben genannten Vorteile nicht nur für Ihr EVU nutzen, sondern über die EnMS-Beratung Ihrer Kunden die Kundenbindung nachhaltig stärken. Außerdem ist die Einführung eines EnMS oder eines alternativen Systems (bei KMU) Grundlage für die Gewährung des Spitzenausgleichs.
Wie handhaben Sie das Thema EnMS in Ihrem Unternehmen? Haben Sie in Ihrem Unternehmen bereits ein EnMS eingeführt? Haben Sie Interesse an einem gebündelten Angebot zur Einführung eines EnMS oder einem Workshop zur Thematik?
Ihre Antwort können Sie uns ganz einfach per Mail an

Konsultationsverfahren TAR Niederspannung: ARGEnergie e.V. prüft Teilnahme
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Am 28. April 2017 hat die Konsultation zur Anwendungsregel E VDE-AR-N 4100 – kurz „Technische Anschlussregeln (TAR) Niederspannung“ – begonnen. Die TAR Niederspannung stellen die technischen Mindestanforderungen an Netzbetreiber dar und spielen daher in der Praxis eine wichtige Rolle.
Parallel hat der BDEW mit der Erarbeitung eines neuen Bundesmusterwortlautes für die TAB Niederspannung begonnen, da sich die TAR auch auf die TAB auswirken.
Gemeinsam mit den Experten prüfen wir aktuell die Teilnahme des ARGEnergie e.V. an der Konsultation zur Neufassung der TAR, sodass Sie auf die Einreichung einer eigenen Stellungnahme ggf. verzichten können.
Nach Ende der Prüfung – rechtzeitig vor Ablauf der Einspruchsfrist am 28. Juni 2017 – geben wir Ihnen selbstverständlich Rückmeldung, ob wir uns als Verband beteiligen.

Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote 2017
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Über unsere Geschäftsstelle erhalten unsere Mitgliedsunternehmen die aktualisierte Fassung zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast), gültig ab 01.01.2017“ des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V..
Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, ist für die Kommunikation mit Ihren Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung, wie beispielsweise zur Vorstellung von Preisänderungen in Gremienbeschlüssen, sehr gut geeignet.

Umsetzung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) in Stadtwerken
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Nach 10-jähriger Diskussion setzte das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016 den Startschuss zur Digitalisierung der Energiemessung und zur bidirektionalen Kommunikation mit Kunden- und Erzeugungsanlagen. Seit diesem Zeitpunkt stehen daher für viele Netzbetreiber, aber auch Lieferanten im Energiebereich große zukunftsweisende Entscheidungen und verschiedene Herausforderungen an.
In unserer Geschäftsstelle erhalten Mitgliedsunternehmen eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des MsbG in ihren Unternehmen sowie ein Musterschreiben, mit dem Sie die Wahrnehmung der Aufgabe „Grundzuständiger Messstellenbetrieb“ bei der BNetzA anzeigen können.