Bereits im letzten Jahr haben wir Ihnen mit dem Rundschreiben 63-2016 die Antworten der Netze BW auf Ihre Fragen zum Thema „Automatische Frequenzentlastung – Konzept der Netze BW“ zukommen lassen.
Trotzdem blieben auch nach der Beantwortung der Fragen durch die Netze BW noch einige Punkte ungeklärt. Aus diesem Grund hat sich eines unserer Mitgliedsunternehmen dazu entschieden, die Thematik von der Anwaltskanzlei Gersemann & Kollegen nochmals näher betrachten und einordnen zu lassen.
Diese Ausarbeitung wurde uns zur Verfügung gestellt. Die Unterlagen erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .