Im Jahr 2016 hat das Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale zahlreiche Beratungsanfragen von ihren Mitgliedern aus der Energiewirtschaft erhalten, genauso wie Beschwerden, die die Werbe- und Vertriebspraktiken der Mitbewerber betrafen.
Über einige der in der Praxis relevanten Verfahren möchten wir Sie gerne Informieren.
1. Irreführende Werbung mit Neukundenboni
2. Fehlende Stromkennzeichnung, § 42 EnWG
3. Unbundling, §§ 7 ff. EnWG
4. Belästigende Telefonwerbung, § 7 UWG
5. Aggressive Neukundenakquise, § 4a UWG
Informationen über diese Verfahren erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .