Mitgliederinformation Wettbewerbsrecht - Strom - und Gasvertrieb

Im Jahr 2016 hat das Hamburger Büro der Wettbewerbszentrale zahlreiche Beratungsanfragen von ihren Mitgliedern aus der Energiewirtschaft erhalten, genauso wie Beschwerden, die die Werbe- und Vertriebspraktiken der Mitbewerber betrafen.

Über einige der in der Praxis relevanten Verfahren möchten wir Sie gerne Informieren.

 

 

1. Irreführende Werbung mit Neukundenboni

2. Fehlende Stromkennzeichnung, § 42 EnWG

3. Unbundling, §§ 7 ff. EnWG

4. Belästigende Telefonwerbung, § 7 UWG

5. Aggressive Neukundenakquise, § 4a UWG

 

Informationen über diese Verfahren erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .