Am 15.02.2017 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit beginnt das offizielle Gesetzgebungsverfahren, welches voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2017 abgeschlossen sein wird.
Im neuen Kabinettsentwurf wurden die wesentlichen Forderungen des ARGEnergie e.V. aus der im Mai 2016 verfassten Stellungnahme zum Diskussionsentwurf des BMF vom 22.04.2016 umgesetzt:
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Die Steuerbefreiung für dezentrale Stromerzeugungsanlagen (bis 2 MW/Entnahme im räumlichen Zusammenhang) nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 StromStG sollte erheblich eingeschränkt werden (§ 8d StromStG-E). Insbesondere sollte die Steuerbefreiung auf Anlagen bis 1 MW begrenzt werden und bei einer Einspeisung ins Netz der allgemeinen Versorgung vollständig entfallen. Diese Neuregelung hätte erhebliche negative Auswirkungen insbesondere für KWK-Anlagenbetreiber und damit für viele Mitglieder des ARGEnergie e.V. gehabt. Eine zentrale Forderung des ARGEnergie e.V. war daher, die Regelung wieder zu streichen. Diese Forderung wurde erfüllt; die derzeit geltende Regelung wird nicht geändert.
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Die Stromsteuerbefreiung für „grünen Strom aus grünen Netzen“ nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StromStG sollte erheblich eingeschränkt werden (§ 8e StromStG-E). Insbesondere sollte die Befreiung auf max. 20 MWh/Jahr gedeckelt werden und nicht mehr für Biomasse-Anlagen gewährt werden. Der ARGEnergie e.V hatte gefordert, die Regelung wieder zu streichen. Diese Forderung wurde ebenfalls erfüllt; die bestehende Regelung wird nicht geändert.
- Für die Energiesteuerentlastung für KWK-Anlagen bis 2 MW sollte ein Sockelbetrag in Höhe von 500 EUR eingeführt werden (§ 53a Abs. 10 S. 2 EnergieStG-E). Kleine Anlagenbetreiber hätten danach keine Entlastung mehr erhalten. Der ARGEnergie e.V. hatte gefordert, die Regelung wieder zu streichen. Auch diese Forderung wurde erfüllt.
Insgesamt ein schöner Erfolg für unseren Verband, der zeigt, dass manche Bemühungen doch auf fruchtbaren Boden stoßen. Über den weiteren Verlauf der Gesetzgebung halten wir Sie natürlich auf dem Laufenden.