Die goldgas GmbH (im Folgenden goldgas) hat mit Musterschreiben vom 26.03.2018 bundesweit von einer Vielzahl von Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung gem. § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV für das Jahr 2016 zurückgefordert. Wir haben die im Energierecht spezialisierte Anwaltskanzlei Becker Büttner Held (BBH) diesbezüglich mit der rechtlichen Prüfung beauftragt und möchten Ihnen eine rechtliche Einschätzung sowie eine Handlungsempfehlung hierzu geben. Zu vergleichbaren Konstellationen der Vorjahre verweisen wir auf unsere Rundschreiben aus den letzten Jahren.
Die rechtliche Einschätzung sowie die Handlungsempfehlung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.