
Leitfaden: Gewinnspiele rechtssicher veranstalten
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Gewinnspiele sind seit langem ein fester Bestandteil von Werbekampagnen. Damit ein Gewinnspiel rechtssicher veranstaltet werden kann, sind einige Punkte zu beachten, die im Leitfaden knapp zusammengefasst werden. Sie alle fallen unter die lauterkeitsrechtlichen Anforderungen an Gewinnspiele nach dem UWG (Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb).
Den Leitfaden erhalten Sie in der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.

Erweiterung ARGE-Netzwerk: Auf der Suche nach Ingenieurbüros
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In Zeiten, in denen es für alle Mitgliedsunternehmen immer schwieriger wird, qualifiziertes und zuverlässiges Personal, insbesondere in den technischen Bereichen zu finden, sind wir auf der Suche nach regional verwurzelten, inhabergeführten Ingenieurbüros oder erfahrenen Freelancern, die unsere Mitglieder bei der Führung von Netzprojekten in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser, Breitband, Tiefbau und Hochbau unterstützen können. Mit diesen Ingenieurbüros planen wir, langfristige Rahmenverträge abzuschließen, über die Sie dann Leistungen abrufen können. Damit profitieren nicht nur die Ingenieurbüros, sondern auch unsere Mitgliedsunternehmen von attraktiven Rahmenkonditionen.
Melden Sie sich bei Interesse doch einfach in unserer Geschäftsstelle.

Update Musterverträge Wärme
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Bereits in den Jahren 2015 und 2018 haben wir die gebündelte Beschaffung der BBH-Musterverträge Wärme organisiert. Die Verträge wurden mit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung im Jahr 2018 bzw. der Verabschiedung des Brennstoffemissionshandelsgesetz Ende 2019 aktualisiert. Alle Mitgliedsunternehmen, die die Verträge in der Vergangenheit erworben haben, wurden hierüber von BBH direkt informiert.
Gerne möchten wir die Verträge – mit Stand März 2020 – auch nochmals allen Mitgliedsunternehmen anbieten und haben einen neuen Aktionszeitraum vom 01.07.2020 bis 30.06.2021 definiert. Für unsere Mitgliedsunternehmen konnten wir auch in diesem Jahr wieder einen Rabatt von 10 % aushandeln. Dieser Rabatt vergrößert sich auf bis zu 30 %, wenn mehrere unserer Mitgliedsunternehmen die Musterverträge im oben genannten Zeitraum bestellen.
Melden Sie sich bei Interesse doch einfach in unserer Geschäftsstelle.

Einspeisevertrag für Post-EEG-Anlagen
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Das EEG sieht eine Förderung für 20 Jahre vor. Nach 2020 werden daher immer mehr PV- und sonstige Anlagen, deren Inbetriebnahme in den frühen 2000er Jahren liegt, aus der gesetzlichen Förderung fallen. Der Anspruch auf physikalische Abnahme des Stroms im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses bleibt auch nach dem Auslaufen der Förderung bestehen. Netzbetreiber dürfen die Erfüllung dieser Pflicht nicht vom Abschluss eines Vertrages abhängig machen. Auch, wenn EEG-Anlagenbetreiber daher nicht zum Abschluss von Netzanschluss-, Einspeise- oder sonstigen Verträgen gezwungen werden können, macht es aus Netzbetreibersicht gleichwohl Sinn konkretisierende und ergänzende Regelungen zu treffen.
Wir haben aus diesem Grund Musterverträge in unser Portfolio aufgenommen, die das Verhältnis zwischen Netzbetreiber und Stromerzeuger von Post-EEG-Anlagen regeln.
Informationen zu den Verträgen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.