
Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der LRegB BW Kostenprüfung Gas
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Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB BW) hat 2021 das „Festlegungsverfahren von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Gasnetzverteilern i.S.d. § 3 Nr. 7 EnWG für die vierte Regulierungsbehörde“ eingeleitet.
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 16.04.2021 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB BW versendet. Um auch unseren Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilhabe am Entscheidungsprozess zu bieten, haben wir ein Musterschreiben bereitgestellt.
Dieses Musterschreiben erhalten Mitglieder auf der Geschäftsstelle.

Rückforderungen von Gaskonzessionsabgaben durch die Goldgas GmbH
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Wie bereits in den vergangenen Jahren fordert die goldgas GmbH auch in diesem Jahr von vielen Netzbetreibern Gaskonzessionsabgaben wegen einer angeblichen Grenzpreisunterschreitung nach § 2 Abs. 5 Nr. 2 KAV zurück. Gegenstand der aktuellen Rückforderung sind gezahlte Gaskonzessionsabgaben für das Kalenderjahr 2019.
Wir informierten über die aktuelle Situation in einem Rundschreiben und stellten ein Antwortschreiben zur Verfügung.
Das Rundschreiben sowie die Musterantwort erhalten Mitgliedsunternehmen auf unserer Geschäftsstelle.

BNetzA - Festlegung zur Weiterentwicklung der Netzzugangsbedingungen im Strom
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Mit Beschluss vom 21.12.2020 hat die BNetzA die Festlegung zur „Weiterentwicklung der Netzzugangs-bedingungen im Strombereich“ (Az.: BK6-20-160) beschlossen. Die Festlegung ist sehr umfangreich und betrifft konkret folgende Bereiche:
• Anpassung der Marktkommunikation (GPKE, WiM, MPES, MaBiS)
• Anpassung des BNetzA-Netznutzungsvertrags (Lieferantenrahmenvertrag)
• Neu: Netzzugangsregeln zur Ermöglichung einer ladevorgangsscharfen bilanziellen Energiemen-genzuordnung für Elektromobilität (NZR-EMob)
Mit Ausnahme der NZR-EMob, die bereits zum 01.06.2021 scharfgestellt wird, sind die Anpassungen einer Marktkommunikation und der neue Netznutzungsvertrag erst zum 01.04.2022 umzusetzen.
In einem Rundschreiben gaben wir unseren Mitgliedsunternehmen einen Überblick über die festgelegten Änderungen in der Marktkommunikation, im Netznutzungsvertrag und der NZR-EMob.

Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg
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Das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW) setzt den gesetzlichen Rahmen für die Klimaschutzpolitik des Landes Baden-Württemberg. Ursprünglich in 2013 in Kraft getreten, wurde es im letzten Jahr umfassend weiterentwickelt und novelliert. Seit dem 24.10.2020 ist die Novelle des Klimaschutzgesetzes nun in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, den Treibhausausstoß in Baden-Württemberg bis 2050 um 90 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990 zu senken. Dies hat tiefgreifende Folgen für Energie- und Wärmeversorger.
In einem Schreiben an unsere Mitgliedsunternehmen informierten wir über die Auswirkungen des Klimaschutzgesetzes BW auf die Energie- und Wärmeversorger.