Straßenverkehrs-Ordnung (STVO)-Novelle ab dem 28.04.2020

Aktuell ist das Corona-Virus allgegenwärtig. Dies kann dazu führen, dass andere wichtige Punkte untergehen. Damit Ihnen das böse Erwachen beim nächsten Strafzettel erspart bleibt, möchten wir Sie über die novellierte Straßenverkehrsordnung informieren.


Die neue STVO tritt bereits heute, den 28.04.2020, in Kraft. Und regelt unter anderem härtere Strafen für das Durchfahren der Rettungsgasse. Außerdem werden die Strafen für Parken auf Geh- und Radwegen merklich erhöht. Bei Tempoverstößen wird zudem deutlich früher als bisher ein Fahrverbot verhängt. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick zu den wichtigsten Änderungen.

Genauere Infromationen erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.