
Nachweis über verbrauchte Strommengen
- Details
Auch für das Lieferjahr 2020 gelten die Regelungen zur Begrenzung der §19-Strom NEV-Umlage für die Letztverbrauchergruppen B und C fort. Unverändert bleibt damit die Meldepflicht als Voraussetzung einer Entlastung von der StromNEV-Umlage.
Wir haben daher das Meldeformular, das unsere Mitgliedsunternehmen bereits im März 2020 von uns erhalten haben, entsprechend anpassen lassen. Dieses angepasste Dokument ließen wir unseren Mitgliedern mit einem Rundschreiben zukommen.
Bitte beachten Sie, dass für die Abrechnung des Jahres 2020 diese Meldung der Letztverbraucher bis zum 31.03.2021 erfolgen muss. Im Falle der Verletzung der Mitteilungspflicht müssen die Netzumlagen nach der Letztverbrauchergruppe A, d. h. in voller Höhe, berechnet werden.

Aktualisierung Direktvermarktungsvertrag
- Details
Zum 01. Januar 2021 ist das neue EEG 2021 in Kraft getreten. Zahlreiche Streitfragen hatten den Beschluss nochmal verzögert, am 17. Dezember 2020 hat der Bundestag und am Tag darauf der Bundesrat der EEG-Novelle doch noch zugestimmt.
Damit mussten auch unsere Direktvermarktungsverträge für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen aktualisiert werden. Insbesondere wurde den Änderungen aus der EEG-Novelle und der gestiegenen Bedeutung der Vermarktung von Ü20-Anlagen Rechnung getragen. Auch der Vertrag über die Direktvermarktung von Strom aus KWK-Anlagen, der in seiner aktuellen Fassung eine Ankreuzoption für KWK-Anlagen mit mehr als 50 kW Leistung nach Auslaufen der Förderung enthält, wurde upgedatet.
Mitgliedsunternehmen, die den Direktvermarktungsvertrag bereits erworben haben, können das Update kostenfrei bei uns bestellen. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Novellierung des § 14 a EnWG
- Details
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 22.12.2020 einen Referentenentwurf des Gesetzes zur zügigen und sicheren Integration steuerbarer Verbrauchseinrichtungen in die Verteilernetze und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz (SteuVerG) vorgelegt. Dieser wurde vom BMWi wieder zurückgezogen.
Aufgrund der Tragweite der geplanten Änderungen versandten wir einen kurzen Überblick an unsere Mitgliedsunternehmen.

Kostenfeststellung Gas
- Details
Das neue Jahr 2021 ist für die Gasnetzbetreiber unter unseren Mitgliedsunternehmen Fotojahr für die vierte Regulierungsperiode.
Vor diesem Hintergrund leiteten wir Ihnen rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ein Rundschreiben der enwima AG mit Informationen zur Kostenfeststellung Gas weiter. Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.