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Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Informationsfaltblatt Staatsquote 2022

Details
05. November 2021

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2022 gültigen Umlagen veröffentlicht. Bereits seit 2013 bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen - gemeinsam mit dem ARGE DV e.V. - unser Faltblatt zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast)" an. 

Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, darf gerne für die Kommunikation mit Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung, wie beispielsweise zur Vorstellung von Preisänderungen in Gremienbeschlüssen, verwendet werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Neues Informationsfaltblatt des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. zur neuen Staatsquote, gültig ab 01.07.2025 (Gasversorgung)

Details
21. August 2025

Zum 01.07.2025 sinkt die Gasspeicherumlage auf 0,289 ct/kWh.

Vor diesem Hintergrund übersenden wir Ihnen heute die aktualisierte Fassung zu unserem „Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast)“ der Gasversorgung, gültig ab 01.07.2025 des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V.

Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, dürfen Sie gerne für die Kommunikation mit Ihren Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung, wie beispielsweise zur Vorstellung von Preisänderungen in Gremienbeschlüssen, verwenden.

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

ARGE-Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV (BK8-25-003-A)

Details
21. August 2025

Die BNetzA beabsichtigt in einer Festlegung, die aktuell zur Konsultation steht, die singulären Netzentgelte gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV abzuschaffen. Dies soll für Verteilnetzbetreiber ab dem 01.01.2026 und für die übrigen Netzkunden schrittweise bis zum 31.12.2028 erfolgen.

 

Begründet wird dies mit einer unterstellten unsachgemäßen Anwendung von regionalen Netzbetreibern, die mit dem Ansatz der singulären Entgelte die Umspannebene HÖS/HS überspringen würden und damit die Übertragungsnetzentgelte, bzw. die Entgelte der Umspannebene zur Hochspannungsebene verteuern würden.

 

Dabei verkennt nach unserer Auffassung die BNetzA die sinnvolle Anwendung bei der Miete von Schaltfeldern und kurzen Leitungsstrecken für nachgelagerte Verteilnetzbetreiber. Mit den singulären Entgelten wird das Pancacing (doppelter Ansatz von gleichartigen Entgelten einer Netzebene) vermieden. Gleichfalls bleibt mit der Anwendung der singulären Entgelte ein Pooling weiterhin möglich.

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Rechtslage zwischen vor- und nachgelagertem Netzbetreiber im Zusammenhang mit neuen Netzanschlussbegehren

Details
21. August 2025

Der große Zuwachs an Strom aus erneuerbaren Energien, insbesondere durch den Zubau von PV-Anlagen, stellt Netzbetreiber vor große Herausforderungen. Netzkapazitäten sind zunehmend ausgeschöpft. In letzter Zeit erreichten uns vor diesem Hintergrund vermehrt Anfragen von Mitgliedsunternehmen, insbesondere aus dem Netz der N-ERGIE, die von ihren vorgelagerten Netzbetreibern aufgefordert werden, neue Anlagen pauschal einem bestimmten Netzverknüpfungspunkt zuzuweisen.

 

Wir haben die Rechtslage zwischen vor- und nachgelagertem Netzbetreiber im Zusammenhang mit neuen Netzanschlussbegehren daher von Becker Büttner Held prüfen lassen.

  1. Kurzanalyse zur aktuellen Preisentwicklung auf den Großhandelsmärkten Strom & Gas
  2. Handlungsempfehlung für Grundversorger zum Energiepreisanstieg
  3. Komprimiertes Wissen für Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie kommunale Mandatsträger zum Thema Stromnetzausbau als Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele
  4. Musterinformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Bäderbetrieb

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