Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

im November 2020 haben wir Sie über die Aktualisierung des Netzkopplungsvertrags (NKV) der terranets bw GmbH informiert und dabei darauf hingewiesen, dass wir nicht empfehlen würden, den Vertrag in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.

Nun können wir in dieser Sache einen ARGE-Erfolg vermelden:

Nach konstruktiven Gesprächen mit terranets bw wurde der NKV und dessen Anlagen angepasst. In der aktuellen Form sind die aus unserer Sicht kritischen Punkte entfallen.

Das aktuelle Rundschreiben mit näheren Informationen erhalten Sie auf der Geschäftsstelle.