Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14.07.2021 zwei getrennte Verfahren zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode eingeleitet. Die bislang vorgesehenen Zinssätze der BNetzA liegen mit mindestens 4,59% im Strom sowie 3,03% im Gas deutlich unter den Sätzen der dritten Regulierungsperiode mit 6,91% bzw. 5,12%.

Vor dem Hintergrund großer zukünftiger Herausforderungen im Rahmen der Energiewende, welche sowohl Gas- wie auch Stromnetze massiv beeinflussen und neue Investitionen erfordern werden, halten wir diese Zinssätze für zu niedrig.

Der ARGEnergie e.V. hat Stellungnahme bei der BNetzA abgegeben und diese den Mitgliedsunternehmen zur Einreichung bereitgestellt.