Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile und alternative Möglichkeiten der Entlohnung (z. B. Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Nutzungsmöglichkeiten) sind aufgrund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Allerdings knüpft der Gesetzgeber strenge und teilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen.
Zu Beginn des Jahres 2021 sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Gewährung von Mitarbeiterextras auswirken. Um die Folgen der Coronavirus-Krise abzufedern, hat die Bundesregierung auf mehreren Gebieten Entlastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt. Darüber hinaus hat sich die Finanzverwaltung in einem seit längerem erwarteten Anwendungsschreiben dazu geäußert, wie Sachzuwendungen (z. B. Warengutscheine oder Geldkarten), die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer ausgegeben werden, lohnsteuerlich zu behandeln sind.
Vor diesem Hintergrund ließen wir unseren Mitgliedern eine Infobroschüre zukommen. Mit dieser erhalten Sie eine gute Übersicht über alternative Möglichkeiten der Vergütung sowie dabei zu beachtende Punkte.
Die Broschüre erhalten Sie auf der Gescchäftsstelle des ARGEnergie e.V.