
Rechtsschutz gegen die Abschöpfung von Überschusserlösen
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Gem. § 14 Abs. 1 StromPBG ff. müssen Betreiber von Windparks und anderen Stromerzeugungsanlagen nach § 13 StromPBG an den jeweiligen Netzbetreiber sogenannte Überschusserlöse abführen. Es gibt gute Argumente anzunehmen, dass diese Pflicht gegen deutsches Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.
Wir planen daher die Gründung einer Prozesskostengemeinschaft (PKG). So können wir in gewohnter Weise das Kostenrisiko für die einzelnen Unternehmen begrenzen und außerdem die Zuständigkeit der Gerichte durch eine geschickte Auswahl des Klägers steuern.

Festlegung Kostenprüfung Strom durch die LRegB BW
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Am 28.04.2022 veröffentlichte die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg Ihre Festlegung zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern für die vierte Regulierungsperiode.
Die ARGE reichte im Festlegungsverfahren fristgerecht eine Stellungnahme ein.
Auch wenn nicht alle unsere Punkte aufgegriffen wurden, so wurden dennoch einige unserer Positionen berücksichtigt. Hierdurch wurden in einigen Punkten erhebliche Verfahrenserleichterungen für die Mitgliedsunternehmen erreicht. Außerdem wurde in manchen Punkten die Transparenz des Verfahrens erhöht sowie der Zeitaufwand der Bearbeitung reduziert.
Eine Übersicht über die Forderungen der ARGE, im Vergleich zu den Regelungen in der Festlegung der LRegB BW, sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

ARGEnergie e.V. im Lobbyregister des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg und Bayern registriert
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Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde das Lobbyregister des Bundes freigeschaltet. Alle Organisationen und Einzelpersonen, die auf Bundesebene Interessensvertretung betreiben, sind registrierungspflichtig. Es werden Angaben über Tätigkeitsgebiete, Finanzen und Personal abgefragt.
Auch wir sind mit dem ARGEnergie e.V. eingetragen. Sie finden uns unter der Registernummer R000624 auf dem Onlineportal des Lobbyregisters. Das Register ist für alle einsehbar und über den Link https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite?lang=de zu finden.
Außerdem haben wir uns in den Lobby- bzw. Transparenzregistern der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern registriert.
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.

Abschluss Auswertungsverfahren der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen
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Mitgliedsunternehmen haben sich mit der Bitte an uns gewandt, über den ARGEnergie e.V. eine Anfrage an den ForstBW zu stellen.
Hintergrund ist, dass diese Mitgliedsunternehmen sich an der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt und Mitte März per E-Mail eine äußerst kurz gehaltene Rückmeldung über die abgeschlossene Vergabe des Verfahrens vom ForstBW erhalten haben. Im darin beigefügten Schreiben wurde kein Grund genannt, weshalb kein Zuschlag für eine Potentialfläche erteilt werden konnte. Zudem erhält das Schreiben keinerlei Informationen zu den relevanten Kriterien und der vorgenommenen Bewertung seitens des ForstBW.
Hierzu haben wir ein Schreiben an den ForstBW gesandt. Dieses können Sie unserem Rundschreiben 23-2022 entnehmen.
Sollten Sie ebenfalls eine Absage erhalten haben, melden Sie sich gerne bei unserer Geschäftsstelle. So erhalten wir ein besseres Bild über die teilnehmenden Akteure. Vielen Dank vorab.
Das Rundchreiben sowie das Schreiben an den ForstBW erhalten Mitglieder des ARGEnergie e.V. auf der Geschäftsstelle.
- Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern für die vierte Regulierungsperiode
- Infoblatt zu Bargeschäften
- Pressestatement zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf regionale Energieversorger und Musterschreiben an Abgeordnete
- Folge der Ukraine-Krise: Schutzschirm für die Energiewirtschaft