Musterkalkulation Mieterstrommodell
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Mit dem EEG 2017 wurde das so genannte Mieterstrommodell etabliert. Seit der Novelle zum EEG 2021 gewinnt es zunehmend an Bedeutung, da die Rahmenbedingungen nochmals deutlich verbessert wurden.
Ziel im Mieterstrom ist es, Anreize für den Ausbau der Solarenergie zu setzen und Mietparteien von Solarstrom vom eigenen Hausdach profitieren zu lassen. In diesem Modell wird Strom in einer PV-Anlage auf einem Wohngebäude erzeugt und von dort direkt, das heißt ohne Netzdurchleitung, an Letztverbrauchende in diesem Gebäude oder im selben Quartier geliefert und verbraucht.
Rechtsschutz gegen die Abschöpfung von Überschusserlösen
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Gem. § 14 Abs. 1 StromPBG ff. müssen Betreiber von Windparks und anderen Stromerzeugungsanlagen nach § 13 StromPBG an den jeweiligen Netzbetreiber sogenannte Überschusserlöse abführen. Es gibt gute Argumente anzunehmen, dass diese Pflicht gegen deutsches Verfassungsrecht und europäisches Gemeinschaftsrecht verstößt.
Wir planen daher die Gründung einer Prozesskostengemeinschaft (PKG). So können wir in gewohnter Weise das Kostenrisiko für die einzelnen Unternehmen begrenzen und außerdem die Zuständigkeit der Gerichte durch eine geschickte Auswahl des Klägers steuern.
Festlegung Kostenprüfung Strom durch die LRegB BW
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Am 28.04.2022 veröffentlichte die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg Ihre Festlegung zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern für die vierte Regulierungsperiode.
Die ARGE reichte im Festlegungsverfahren fristgerecht eine Stellungnahme ein.
Auch wenn nicht alle unsere Punkte aufgegriffen wurden, so wurden dennoch einige unserer Positionen berücksichtigt. Hierdurch wurden in einigen Punkten erhebliche Verfahrenserleichterungen für die Mitgliedsunternehmen erreicht. Außerdem wurde in manchen Punkten die Transparenz des Verfahrens erhöht sowie der Zeitaufwand der Bearbeitung reduziert.
Eine Übersicht über die Forderungen der ARGE, im Vergleich zu den Regelungen in der Festlegung der LRegB BW, sowie alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
ARGEnergie e.V. im Lobbyregister des Bundes sowie der Länder Baden-Württemberg und Bayern registriert
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Zum Jahreswechsel 2021/2022 wurde das Lobbyregister des Bundes freigeschaltet. Alle Organisationen und Einzelpersonen, die auf Bundesebene Interessensvertretung betreiben, sind registrierungspflichtig. Es werden Angaben über Tätigkeitsgebiete, Finanzen und Personal abgefragt.
Auch wir sind mit dem ARGEnergie e.V. eingetragen. Sie finden uns unter der Registernummer R000624 auf dem Onlineportal des Lobbyregisters. Das Register ist für alle einsehbar und über den Link https://www.lobbyregister.bundestag.de/startseite?lang=de zu finden.
Außerdem haben wir uns in den Lobby- bzw. Transparenzregistern der Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern registriert.
Bei Fragen stehen wir jederzeit gerne zur Verfügung.
- Abschluss Auswertungsverfahren der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen
- Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern für die vierte Regulierungsperiode
- Infoblatt zu Bargeschäften
- Pressestatement zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf regionale Energieversorger und Musterschreiben an Abgeordnete