Abschluss Auswertungsverfahren der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen
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Mitgliedsunternehmen haben sich mit der Bitte an uns gewandt, über den ARGEnergie e.V. eine Anfrage an den ForstBW zu stellen.
Hintergrund ist, dass diese Mitgliedsunternehmen sich an der 1. Vergabe von Landesflächen des ForstBW zur Errichtung von Windenergieanlagen beteiligt und Mitte März per E-Mail eine äußerst kurz gehaltene Rückmeldung über die abgeschlossene Vergabe des Verfahrens vom ForstBW erhalten haben. Im darin beigefügten Schreiben wurde kein Grund genannt, weshalb kein Zuschlag für eine Potentialfläche erteilt werden konnte. Zudem erhält das Schreiben keinerlei Informationen zu den relevanten Kriterien und der vorgenommenen Bewertung seitens des ForstBW.
Hierzu haben wir ein Schreiben an den ForstBW gesandt. Dieses können Sie unserem Rundschreiben 23-2022 entnehmen.
Sollten Sie ebenfalls eine Absage erhalten haben, melden Sie sich gerne bei unserer Geschäftsstelle. So erhalten wir ein besseres Bild über die teilnehmenden Akteure. Vielen Dank vorab.
Das Rundchreiben sowie das Schreiben an den ForstBW erhalten Mitglieder des ARGEnergie e.V. auf der Geschäftsstelle.
Stellungnahme zum Festlegungsverfahren der Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern für die vierte Regulierungsperiode
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Die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg (LRegB BW) hat 2022 das „Festlegungsverfahren von Vorgaben zur Durchführung der Kostenprüfung zur Bestimmung des Ausgangsniveaus der Betreiber von Stromnetzverteilern i.S.d. § 3 Nr. 3 EnWG für die vierte Regulierungsbehörde“ eingeleitet. Das Verfahren wird bei der Behörde unter dem Aktenzeichen 4-4455.7/62 geführt.
Im Rahmen eines Anhörungsverfahrens zur Festlegungsentscheidung wurde die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 06.04.2022 eingeräumt. Wir haben diese Chance genutzt und unsere Stellungnahme fristgerecht an die LRegB BW versandt.
Um auch unseren Mitgliedern die Möglichkeit zur Teilhabe am Entscheidungsprozess zu bieten, haben wir ein Musterschreiben bereitgestellt.
Dieses Musterschreiben erhalten Mitglieder auf der Geschäftsstelle.
Infoblatt zu Bargeschäften
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Die Energiepreise in Europa erreichen weiter neue Höchststände. Obwohl in Folge der Coronapandemie und unterbrochenen Lieferketten schon von einem hohen Plateau startend, sorgt der Einmarsch Russlands in der Ukraine für weitere Unsicherheiten und einen erneut starken Anstieg. Besonders beim Gas macht sich Russlands Rolle als bedeutendster Gaslieferant Europas bemerkbar.
Die jüngsten Entwicklungen stellen nicht nur die Energiewirtschaft, sondern auch alle anderen Wirtschaftszweige vor bedeutende Herausforderungen. Dies bedeutet ein erhöhtes Insolvenzrisiko für viele Firmen und private Verbraucher. Für Energielieferanten steigt hiermit das Ausfallrisiko von Forderungen für Energielieferungen.
Ein besonderes Risiko stellen hierbei Insolvenzanfechtungen dar, über welche im Falle einer Insolvenz Zahlungen eines Kunden an den Versorger bis zu 10 Jahre im Nachhinein angefochten und rückgefordert werden können. Hierbei kann es behilflich sein, mithilfe von Bargeschäften das Risiko einer solchen Insolvenzanfechtung zu senken.
Vor diesem Hintergrund haben wir ein Informationsschreiben zum Bargeschäft anfertigen lassen, welches wir unseren Mitgliedern in unserem Rundschreiben 33-2022 zukommen ließen.
Das Rundschreiben sowie das Infoblatt erhalten Sie auf der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V.
Pressestatement zu den Auswirkungen des Krieges in der Ukraine auf regionale Energieversorger und Musterschreiben an Abgeordnete
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Uns hat in der Geschäftsstelle eine Presseanfrage zu den Auswirkungen des Ukraine-Krieges auf regionale Energieversorger erreicht. Das Interview mit der örtlichen Presse fand in der vergangenen Woche statt.
Für den Termin haben wir ein Statement vorbereitet, das die wichtigsten Punkte aus unserer Sicht zusammenfasst. Dieses erhielten unsere Mitgliedsunternehmen in unserem Rundschreiben 31-2022.
Gerne können Sie die Formulierungen aus unserem Pressestatement für Anfragen verwenden, die Sie von Ihrer örtlichen Presse erhalten. Dieses erhalten Sie auf unserer Geschäftsstelle.