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Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Musterblatt Vorgehen Coronainfektion

Details
15. Februar 2022

Bereits Mitte Januar 2022 hat der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Dabei ändern sich auch Punkte, die für Sie und die Kontrolle der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz wichtig sind.

Deshalb stellen wir allen Mitgliedern ein Musterblatt zum Vorgehen bei einer persönlichen Infektion oder der eines Haushaltsangehörigen zur Verfügung. Dieses können Sie gerne Ihren Mitarbeitern als Handlungsleitfaden mitgeben.

Das Musterblatt erhalten Sie auf unserer Geschäftsstelle.

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Elektronischer Fristenkalender 2022 für die Marktkommunikation Strom und Gas

Details
09. Dezember 2021

In den vergangenen Jahren haben wir Ihnen bereits den ARGE DV e.V. Fristenkalender für die Marktkommunikation Strom und Gas zur Verfügung gestellt.

Damit Sie auch im Jahr 2022 regelmäßig und zuverlässig über sämtliche einzuhaltende Termine im Rahmen der Marktkommunikation informiert werden, bietet der ARGE DV e.V. auch in diesem Jahr wieder einen elektronischen Fristenkalender an, den Sie als Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. ebenfalls nutzen dürfen. Den Kalender erhielten alle unsere Mitglieder im Anhang des Rundschreibens 116-2021.

Herzlichen Dank an unseren Schwesternverband!

Der Fristenkalender des ARGE DV e.V. zeichnet sich besonders durch seine aussagekräftige und detaillierte Gestaltung aus:

  • Ausführliche Beschreibung der Fristen
  • Akteure werden in den Terminen zu den Fristen explizit benannt
  • Bezug zu den einzelnen Liefermonaten in den einzuhaltenden Fristen
  • Termine zu Fristen kommen nur an Werktagen laut BDEW-Kalender vor
    (z.B. M+2M-10WT-1KT)
  • Link zu den aktuell geltenden Vorschriften in jedem Termin

Den Fristenkalender erhalten Mitglieder des ARGEnergie e.V. auf der Geschäftsstelle.

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Festlegungen der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas (4. Regulierungsperiode)

Details
24. November 2021

Mit den Beschlüssen vom 12. Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur die für den Zeitraum der 4. Regulierungsperiode geltenden Eigenkapitalzinssätze (EK-Zinssätze) festgelegt. Am 27. Oktober 2021 wurden die Beschlüsse im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht, sodass die Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidungen der BNetzA mit diesem Tag begonnen hat. Die BNetzA hat dabei die EK-Zinssätze einheitlich für alle Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen in Höhe von 5,07 % (Neuanlagen) sowie in Höhe von 3,51 % (Altanlagen) festgesetzt. Gegenüber den im Zeitraum der 3. Regulierungsperiode geltenden Zinssätzen ergibt sich eine weitere, erhebliche Absenkung.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

Hinweise zur rechtssicheren Ausgestaltung eines Benutzungszwangs für kommunaler Wärmenetze

Informationsfaltblatt Staatsquote 2022

Details
05. November 2021

Die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber haben die jeweilige Höhe der ab 01. Januar 2022 gültigen Umlagen veröffentlicht. Bereits seit 2013 bieten wir unseren Mitgliedsunternehmen - gemeinsam mit dem ARGE DV e.V. - unser Faltblatt zur neuen Staatslast „Ihre Stromversorgung – Informationsfaltblatt zur neuen Staatsquote (Steuern-, Abgaben- und Umlagelast)" an. 

Die übersichtliche Darstellung der Staatsquote, inkl. Hintergrundinformationen, darf gerne für die Kommunikation mit Kunden, der Politik, der Presse sowie zur internen Verwendung, wie beispielsweise zur Vorstellung von Preisänderungen in Gremienbeschlüssen, verwendet werden.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.

  1. Kurzanalyse zur aktuellen Preisentwicklung auf den Großhandelsmärkten Strom & Gas
  2. Handlungsempfehlung für Grundversorger zum Energiepreisanstieg
  3. Komprimiertes Wissen für Bundestags- und Landtagsabgeordnete sowie kommunale Mandatsträger zum Thema Stromnetzausbau als Voraussetzung für die Erreichung der Klimaziele
  4. Musterinformation zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Bäderbetrieb

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