Folge der Ukraine-Krise: Schutzschirm für die Energiewirtschaft
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Der Ukraine-Krieg ist eine historische Zäsur in Europa und eine der größten Krisen des 21. Jahrhunderts. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf unsere Branche und das bestehende System der Energiewirtschaft. Neben extrem volatilen Preisen an den Märkten stellen der drohende Ausfall von Lieferungen aus Russland und - damit verbunden - mögliche Insolvenzen russischer Vorlieferanten ein Risiko dar, das Energieversorgungsunternehmen in eine erhebliche Schieflage bringen könnte.
In enger Zusammenarbeit mit dem VfEW und der SüdWestStrom haben wir diese Sorgen an Herrn Wirtschaftsminister Habeck adressiert und mit unseren Punkten Gehör gefunden. Wie das Handelsblatt daraufhin berichtete, plant die Bundesregierung einen Russland-Schutzschirm sowie einen eigenen Schutzschirm für die Energiewirtschaft und arbeitet damit an der Umsetzung unserer Vorschläge.
Musterblatt Vorgehen Coronainfektion
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Bereits Mitte Januar 2022 hat der Bund die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung angepasst. Dabei ändern sich auch Punkte, die für Sie und die Kontrolle der 3G-Pflicht am Arbeitsplatz wichtig sind.
Deshalb stellen wir allen Mitgliedern ein Musterblatt zum Vorgehen bei einer persönlichen Infektion oder der eines Haushaltsangehörigen zur Verfügung. Dieses können Sie gerne Ihren Mitarbeitern als Handlungsleitfaden mitgeben.
Das Musterblatt erhalten Sie auf unserer Geschäftsstelle.
Elektronischer Fristenkalender 2022 für die Marktkommunikation Strom und Gas
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In den vergangenen Jahren haben wir Ihnen bereits den ARGE DV e.V. Fristenkalender für die Marktkommunikation Strom und Gas zur Verfügung gestellt.
Damit Sie auch im Jahr 2022 regelmäßig und zuverlässig über sämtliche einzuhaltende Termine im Rahmen der Marktkommunikation informiert werden, bietet der ARGE DV e.V. auch in diesem Jahr wieder einen elektronischen Fristenkalender an, den Sie als Mitgliedsunternehmen des ARGEnergie e.V. ebenfalls nutzen dürfen. Den Kalender erhielten alle unsere Mitglieder im Anhang des Rundschreibens 116-2021.
Herzlichen Dank an unseren Schwesternverband!
Der Fristenkalender des ARGE DV e.V. zeichnet sich besonders durch seine aussagekräftige und detaillierte Gestaltung aus:
- Ausführliche Beschreibung der Fristen
- Akteure werden in den Terminen zu den Fristen explizit benannt
- Bezug zu den einzelnen Liefermonaten in den einzuhaltenden Fristen
- Termine zu Fristen kommen nur an Werktagen laut BDEW-Kalender vor
(z.B. M+2M-10WT-1KT) - Link zu den aktuell geltenden Vorschriften in jedem Termin
Den Fristenkalender erhalten Mitglieder des ARGEnergie e.V. auf der Geschäftsstelle.
Festlegungen der Eigenkapitalzinssätze Strom und Gas (4. Regulierungsperiode)
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Mit den Beschlüssen vom 12. Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur die für den Zeitraum der 4. Regulierungsperiode geltenden Eigenkapitalzinssätze (EK-Zinssätze) festgelegt. Am 27. Oktober 2021 wurden die Beschlüsse im Amtsblatt der BNetzA veröffentlicht, sodass die Frist für die Einlegung der Beschwerde gegen die Entscheidungen der BNetzA mit diesem Tag begonnen hat. Die BNetzA hat dabei die EK-Zinssätze einheitlich für alle Betreiber von Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetzen in Höhe von 5,07 % (Neuanlagen) sowie in Höhe von 3,51 % (Altanlagen) festgesetzt. Gegenüber den im Zeitraum der 3. Regulierungsperiode geltenden Zinssätzen ergibt sich eine weitere, erhebliche Absenkung.
Alle weiteren Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle.
- Informationsfaltblatt Staatsquote 2022
- Neues Informationsfaltblatt des ARGEnergie e.V. und des ARGE DV e.V. zur neuen Staatsquote, gültig ab 01.07.2025 (Gasversorgung)
- ARGE-Stellungnahme zum Festlegungsverfahren zu Entgelten für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß § 19 Abs. 3 StromNEV (BK8-25-003-A)
- Rechtslage zwischen vor- und nachgelagertem Netzbetreiber im Zusammenhang mit neuen Netzanschlussbegehren