
Extras für Ihre Mitarbeiter 2021 – Optimale Gestaltung der Zuwendungen an Arbeitnehmer
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Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile und alternative Möglichkeiten der Entlohnung (z. B. Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Nutzungsmöglichkeiten) sind aufgrund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Allerdings knüpft der Gesetzgeber strenge und teilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen.
Zu Beginn des Jahres 2021 sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die sich auf die Gewährung von Mitarbeiterextras auswirken. Um die Folgen der Coronavirus-Krise abzufedern, hat die Bundesregierung auf mehreren Gebieten Entlastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingeführt. Darüber hinaus hat sich die Finanzverwaltung in einem seit längerem erwarteten Anwendungsschreiben dazu geäußert, wie Sachzuwendungen (z. B. Warengutscheine oder Geldkarten), die von Arbeitgebern an Arbeitnehmer ausgegeben werden, lohnsteuerlich zu behandeln sind.
Vor diesem Hintergrund ließen wir unseren Mitgliedern eine Infobroschüre zukommen. Mit dieser erhalten Sie eine gute Übersicht über alternative Möglichkeiten der Vergütung sowie dabei zu beachtende Punkte.
Die Broschüre erhalten Sie auf der Gescchäftsstelle des ARGEnergie e.V.

ARGE Erfolg NKV
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im November 2020 haben wir Sie über die Aktualisierung des Netzkopplungsvertrags (NKV) der terranets bw GmbH informiert und dabei darauf hingewiesen, dass wir nicht empfehlen würden, den Vertrag in der vorliegenden Form zu unterzeichnen.
Nun können wir in dieser Sache einen ARGE-Erfolg vermelden:
Nach konstruktiven Gesprächen mit terranets bw wurde der NKV und dessen Anlagen angepasst. In der aktuellen Form sind die aus unserer Sicht kritischen Punkte entfallen.
Das aktuelle Rundschreiben mit näheren Informationen erhalten Sie auf der Geschäftsstelle.

Stellungnahme Eigenkapitalverzinsung für Strom- und Gasnetze
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Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 14.07.2021 zwei getrennte Verfahren zur Festlegung der Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die vierte Regulierungsperiode eingeleitet. Die bislang vorgesehenen Zinssätze der BNetzA liegen mit mindestens 4,59% im Strom sowie 3,03% im Gas deutlich unter den Sätzen der dritten Regulierungsperiode mit 6,91% bzw. 5,12%.
Vor dem Hintergrund großer zukünftiger Herausforderungen im Rahmen der Energiewende, welche sowohl Gas- wie auch Stromnetze massiv beeinflussen und neue Investitionen erfordern werden, halten wir diese Zinssätze für zu niedrig.
Der ARGEnergie e.V. hat Stellungnahme bei der BNetzA abgegeben und diese den Mitgliedsunternehmen zur Einreichung bereitgestellt.

UFLA Haftungsfragen Merkblatt
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zum 01.04.2021 ist die neue VDE-AR-N 4142 in Kraft getreten, die den bisherigen sog. 5-Stufen-Plan für die automatische Frequenzentlastung (AFE) zukünftig durch ein Abwurfkonzept mit 10 Stufen (sog. automatischer unterfrequenzabhängiger Lastabwurf, kurz UFLA) ersetzt.
Da das Thema komplex ist, haben wir für unsere Mitglieder ein Merkblatt zu Haftungsfragen rund um den UFLA anfertigen lassen. Dieses wurde in Form eines Rundschreibens an unsere Mitgliedsunternehmen versandt. Anliegen des Merkblatts ist es, mögliche Haftungsrisiken zusammengefasst und gut zugänglich darzustellen.
Das Merkblatt erhalten Sie auf der Geschäftsstelle.