
Neuer-Standard-Netzkopplungsvertrag der terranets bw GmbH
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Mit dem Rundschreiben 96-2016 erhielten Sie den neuen Standard-Netzkopplungsvertrag (NKV) der terranets bw GmbH.
Im Namen aller Mitgliedsunternehmen bedanken wir uns sehr herzlich bei Herrn Rudolf Gebert, bn NETZE GmbH und Herrn Bernhard Zipp, Stadtwerke Heidenheim AG – Unternehmensgruppe für die Prüfung der vorliegenden Dokumente.
Im Vergleich zur letzten Fassung (Stand 2015) haben sich keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen ergeben. Es wurden lediglich die KoV IX sowie neue Bedingungen zur Messung und Zählung eingearbeitet, die sich aus dem neuen Messstellenbetriebsgesetz ergeben.

Inhouse-Workshops über die ARGEnergie-VeranstaltungsGmbH
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seit dem Jahr 2009 ist unsere VeranstaltungsGmbH für die Organisation und Durchführung der Workshops in der ARGE-Familie zuständig. Durch unsere Seminarzentren in Calw, Heidenheim, Sindelfingen und Villingen-Schwenningen und das Angebot, Themenwünsche in unserer Geschäftsstelle zu platzieren, sind maßgeschneiderte Workshopkonzepte für uns kein Fremdwort.
Und genau das können Sie nutzen:
Sie haben einen speziellen Themenwunsch? Viele Ihrer Mitarbeiter haben Interesse an einem Workshop und Sie möchten die Reisekosten effizient begrenzen? Dann kommen wir gerne auch zu Ihnen!

Korrektur Leitfaden zum DigiNetz-Gesetz
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Anfang Dezember 2016 erhielten Sie von uns einen Leitfaden zum DigiNetz-Gesetz, der in unserem ARGE-Meeting zum DigiNetzG am 17. Januar in Heidenheim ausführlich diskutiert wurde.
Dabei wurde ein Fehler entdeckt, der sich auf verschiedene Punkte auswirkt. Eine korrigierte Fassung des Kurz- und Detail-Leitfadens erhalten Sie bei unserer Geschäftsstelle.
Die Änderungen im Überblick:
Im Kurz-Leitfaden haben sich auf Seite 2 die Erläuterungen zur Mitverlegung geändert.
Im Detail-Leitfaden wurden die Folien 8 und 9 (Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung) angepasst.

Erhebung von Sanierungsgeld durch die Zusatzversorgungskasse
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kurz vor den Weihnachtsfeiertagen melden wir uns mit einem wichtigen Thema bei Ihnen, denn für Mitglieder der kommunalen Zusatzversorgungskassen besteht in den letzten Tagen dieses Jahres nochmals Handlungsbedarf.
Mehrere Gerichtsentscheidungen des BGH und des LG Dortmund haben in Einzelfällen der Erhebung von Sanierungsgeld widersprochen, das neben den sonstigen Pflichtbeiträgen von den Mitgliedern der Zusatzversorgungskasse zu leisten war. Nach Auffassung der Gerichte verstößt die entsprechende Regelung in der Satzung gegen höherrangiges Recht. Im Wesentlichen steht die Norm nach Auffassung der Gerichte nicht im Einklang mit § 17 Altersvorsorgetarifvertrag der Kommunen.
Die Gerichte gehen in diesen Einzelfallentscheidungen davon aus, dass die Satzung insoweit unwirksam ist. Die aufgrund dieser Satzung geleisteten Zahlungen könnten daher zurückgefordert werden.