Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat Anfang April 2017 die Festlegung für die Datenerhebung zur Ermittlung des generellen sektoralen Produktivitätsfaktors beschlossen. Demnach waren alle Betreiber von Gasversorgungsnetzen verpflichtet, die benötigten Daten bis spätestens zum 14. Juli 2017 elektronisch an die BNetzA zu übermitteln.
In den Datenerhebungsbögen wurden nun Unplausibilitäten entdeckt. Die übermittelten Daten sind daher in den meisten Fällen kommentierungsbedürftig. In jedem Fall müssen im Hinblick auf zukünftige Beschwerdeverfahren allgemeine Vorbehalte erhoben werden. Andernfalls besteht das Risiko, dass Gerichte spätere Einwendungen gegen den festgelegten generellen sektoralen Produktivitätsfaktor zurückweisen.
Eine Frist zum Versand des Begleitschreibens läuft grundsätzlich nicht. Es ist jedoch ratsam, das Begleitschreiben spätestens im Laufe der 33. Kalenderwoche an die BNetzA zu versenden. Dann kann damit gerechnet werden, dass die BNetzA die Vorbehalte noch vor der Auswertung der übersandten Daten zur Kenntnis nehmen kann. Ein früherer Versand kann im Einzelfall erforderlich sein, wenn Sie von der BNetzA zur Stellungnahme auf Unplausibilitäten innerhalb einer bestimmten Frist aufgefordert wurden (s.o.). Dies sollten Sie in jedem Fall prüfen.
Wir haben von der pwc Legal AG ein entsprechendes Begleitschreiben erstellen lassen. Das Begleitschreiben erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V..