
Neues Team Einkauf
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Am 22. September 2016 konnten wir 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus unseren Mitgliedsunternehmen zum ersten ARGE-Einkaufs-Meeting in den Räumlichkeiten der Stadtwerke Heidenheim AG begrüßen. Die Resonanz war so positiv, dass wir gemeinsam eine Wiederholung des Treffens im nächsten Jahr beschlossen und damit das ARGE-Team Einkauf gegründet haben. Wir freuen uns auf die Rückmeldung Ihrer Kontaktdaten, wenn Sie im Team mitarbeiten möchten.

Erfolg Pooling
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Am 09. November 2016 fand in Sachen Pooling die mündliche Verhandlung der von unserer Prozesskostengemeinschaft unterstützten Klage vor dem OLG Düsseldorf statt.
Der Senat hat erfreulich eindeutig signalisiert, dass er in beiden zur Entscheidung stehenden Fragen der Auffassung unserer PKG folgen wird. Sowohl die Zulässigkeit des netzknotenübergreifenden Pooling in der streitgegenständlichen Anschlusskonstellation, als auch die Zuverlässigkeit des Missbrauchsantrags für abgelaufene Kalenderjahre werden mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit vom OLG Düsseldorf bestätigt.
Das Gericht wird die Entscheidung am 18. Januar 2017 verkünden. Die Netze BW und die Bundesnetzagentur werden dann innerhalb eines Monats entscheiden müssen, ob sie Rechtsbeschwerde zum BGH einlegen oder nicht.

Gründung ARGE-Team Bäder
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Die Zusammenarbeit von Stadtwerken und Energieversorgern ist ein vielversprechendes Modell für die Zukunft unserer Branche. Auch im Bereich der Bäder können Synergien und Kooperationen einen wichtigen Beitrag zur effizienten Betriebsführung leisten und dazu beitragen, das entstehende Defizit zu verringern.
In diesem Kontext möchten wir daher über unser neues Team Bäder den Austausch zwischen den zuständigen Ansprechpartnern unterstützen und mit sinnvollen Inputs externer Referenten das Fachwissen stärken.
Hierzu wird am 09. März 2017 ein Kick-off-Meeting in Heidenheim stattfinden.

Leitfaden zum DigiNetz-Gesetz
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Am 07. Juli 2016 hat der Bundestag das DigiNetz-Gesetz (DigiNetzG) verabschiedet, das den Ausbau digitaler Infrastruktur fördert. Im September 2016 stimmte der Bundesrat dem Gesetz zu.
Übergeordnetes Ziel des DigiNetzG ist die Gewährleistung einer deutschlandweit flächendeckenden Grundversorgung von datenübertragender Infrastruktur mit einer Geschwindigkeit von mindestens 50 Mbit/s.
Auch für Verteilnetzbetreiber weist das Gesetz verschiedene Chancen und Pflichten auf, die das Beratungsunternehmen Paatz Scholz van der Laan für Sie in einem Leitfaden zusammengefasst hat. Der Kurzleitfaden wird ergänzt durch einen Foliensatz mit detaillierten Informationen, über den Sie sich vertiefter in das Thema einarbeiten können.