ARGE-Stellungnahme im Anhörungsverfahren nach § 67 EnWG und Festlegung Datenerhebung Strom

Anfang Juli 2017 kündigte die Landesregulierungsbehörde Baden-Württemberg gegenüber Ihren nachgelagerten Netzbetreibern schriftlich den Widerruf von Festlegungen abgesenkter Netzentgelte für abschaltbare Gasnetzanschlussverträge an und ermöglichte die Eingabe einer entsprechenden Stellungnahme bis 14. Juli 2017.

Im Auftrag und auf Wunsch einiger Mitgliedsunternehmen haben wir das Recht zur Stellungnahme wahrgenommen und diese fristgerecht eingereicht.

Etwa im gleichen Zeitraum ging Ihren Unternehmen die Festlegung zur Datenerhebung Kostenprüfung Strom zu. Auch in diesem Anhörungsprozess hatten wir eine Stellungnahme über unseren Verband eingereicht.

Zwar bleibt die Regulierungsbehörde in vielen Punkten bei ihrem Festlegungsentwurf. In zwei wesentlichen Punkten konnten nun allerdings Verbesserungen erzielt werden. Die „Umkehr der Beweislast“ für alle angefallenen Kosten bzw. die Tatsache, dass diese betriebsnotwendig und effizient sind, ist ebenso entfallen wie die Nachweispflicht der Angemessenheit der Preise bei von nicht-verbundenen Unternehmen erbrachten Dienstleistungen. Ein schöner (Teil-) Erfolg für unsere ARGE.

Die Stellungnahme erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .