Mit Schreiben vom 24.05.2017 hat sich das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zur umsatzsteuerlichen Behandlung des Gemeinderabatts als zusätzliches Entgelt abschließend geäußert.
Überraschend hat sich das BMF jetzt, entgegen jahrzehntelanger Praxis, entschieden, eine Klarstellung für die Bewertung des Gemeinderabatts als tauschähnlichen Umsatz zu veröffentlichen. Für die ursprünglich in Aussicht gestellte Nichtbeanstandungsregelung für die Vergangenheit, sieht das BMF keinen Raum mehr. Die Rechtsauffassung des BMF ist jedoch nicht unumstritten. Ob ein finanzgerichtliches (Muster-) Verfahren angestrengt wird, bleibt abzuwarten.
Näheres sowie eine Handlungsempfehlung erhalten Sie bei der Geschäftsstelle des ARGEnergie e.V. .
Umsatzsteuerliche Behandlung des Gemeinderabatts
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