Nach 10-jähriger Diskussion setzte das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) im September 2016 den Startschuss zur Digitalisierung der Energiemessung und zur bidirektionalen Kommunikation mit Kunden- und Erzeugungsanlagen. Seit diesem Zeitpunkt stehen daher für viele Netzbetreiber, aber auch Lieferanten im Energiebereich große zukunftsweisende Entscheidungen und verschiedene Herausforderungen an.
In unserer Geschäftsstelle erhalten Mitgliedsunternehmen eine Arbeitshilfe zur Umsetzung des MsbG in ihren Unternehmen sowie ein Musterschreiben, mit dem Sie die Wahrnehmung der Aufgabe „Grundzuständiger Messstellenbetrieb“ bei der BNetzA anzeigen können.